meerli
Hallo überall steht das man während der EZ max.30 Std./Woche arbeiten darf. Ein Beispiel: Was ist wenn es z.B. 31 Std./Woche sind? Wer überprüft das denn? Es wird kein Elterngeld mehr bezogen. Was wären die Konsequenzen? LG meerli
Die Konsequenz ist dass Du rechtlich damit aus der EZ rausfällst. Damit besteht z.B. kein Kündigungsschutz mehr. Ob eine Stundenüberschreitung anderweitig geahndet wird weiss ich nicht. Ob die Stunden überprüft werden - kommt sicher auf den Betrieb an. LG Sabine
Hi, wenn du mal Überstunden machst, spielt das überhaupt keine Rolle. Wichtig ist, dass du dich rechtlich nur in EZ befindest, wenn dein Vertrag nicht mehr als 30h/Woche ausweist. Nur dann gilt der Schutz des BEEG, d.h. Rückkehr in den bisherigen Vertrag zu den alten Bedingungen, Kündigungsschutz etc.. Das prüft keine Behörde nach, nur ist es von Nutzen für den AG, wenn er dich z.B. loswerden will.... denn er kennt den Vertrag und kann sich dann darauf berufen, das das BEEG eben nicht anwendbar ist. Wenn du aber mehr arbeiten willst und z.B. eine befristete TZ für einen begrenzten Zeitraum bekommst - gar kein Problem, niemand muss 3 Jahre in EZ bleiben :) Gruß, Speedy
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