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Länge der Elternzeit- wer kennt sich genau aus?

Länge der Elternzeit- wer kennt sich genau aus?

Maikäferchen2017

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Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe: ich habe gestern ganz überraschend einen Anruf von meinem Chef bekommen, dass wir uns in zwei Wochen zusammensetzen wollen, um schon mal kurz zu besprechen, wie es nach meiner Elternzeit weitergehen soll. Die Elternzeit geht wohlgemerkt bis nächstes Jahr Ende Juli. Er möchte trotzdem jetzt schon ein erstes Vorgespräch führen und ich soll mir Gedanken machen, wie und ob ich dann ab August 2019 wieder einsteigen möchte. Jetzt bin ich am hin- und her überlegen, ob ich dann wieder anfange (Teilzeit) oder ob ich noch ein oder zwei Monate Elternzeit dranhänge, da unsere Kleine dann auch in die Krippe soll (wegen Eingewöhnung). Meine Frage ist jetzt eigentlich nur, wie viele Restmonate Elternzeit mir bleiben. Unsere Tochter ist am 18.5.2017 geboren und ich habe Elternzeit bis 31.7.2019 eingereicht. Sind das dann 26,5 Monate oder wird der Mutterschutz da rausgerechnet? Mein Mann hatte auch zwei Monate Elternzeit genommen. Wenn ich richtig informiert bin, bleiben uns dann nur noch 7,5 Monate, oder? Und die könnte ich jetzt ganz oder teilweise dranhängen bzw. sie bis zum 8. Lebensjahr noch nehmen, oder?


JaLu9116

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Die Elternzeit beginnt ab Geburt des Kindes. Also Mutterschutz ist da mit drin. Ob du die restlichen Monate Elternzeit noch dranhängen kannst wird soweit ich weiß vom Arbeitgeber mitentschieden da du ja nur doe knapp 2 Jahre gestellt hast. Wenn du einen netten Chef hast, dürfte das aber kein Problem sein. Die 2 Monate Elternzeit, die dein Mann genommen hat werden natürlich auch miteinberechnet. Sprich insgesamt habt ihr 36 Monate die genommen werden können. 2 dein Mann = 34 Monate übrig. Deine (26,5 Monate abgezogen) seid ihr bei 7,5 Monaten Restelternzeit, die ihr bis zum 8. Lebensjahr nehmen könnt. Also entweder du hängst wegen der Eingewöhnung 2 Monate dran wenn der Chef einwilligt oder du bringst deine Maus 2 Monate früher in die KiTa.. überleg dir das zeitig, denn je früher du die Elternzeit einreichst, die du dran hängen möchtest, umso besser. Aber das würde ich ganz entspannt mit deinem Chef beim Gespräch ansprechen ;))


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von JaLu9116

Super, das ist doch mal eine tolle, umfangreiche Antwort. Vielen lieben Dank.


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Soweit ich weiß, hat jeder Arbeitnehmer 3 Jahre Elternzeit. Du musst die 2 Monate von deinem Mann also nicht abziehen. LG


Felica

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Antwort auf Beitrag von JaLu9116

Du hast 3 Jahre EZ, Mutterschutz ist drin in begriffen. Dein Mann hat seinen eigenen 3 Jahre EZ Anspruch. das dein Mann also 2 Jahre genommen hat, ist für deine EZ ohne belang. Nur für das EG war das nicht egal. Du kannst auch ohne Zustimmung des AG die 2 Monate dranhängen da du länger wie 2 Jahre EZ hast. Wäre es weniger, könnte er ablehnen. Da das dranhängen wie ein Zeitabschnitt gilt, könntest du die restliche EZ dir schriftlich auf bis zum achten Lebensjahr absichern. Dein Mann kann das mit bis zu 24 Monaten machen, 2 Monate hat er ja genommen, 10 verfallen weil nicht mehr wie 24 Monate übertragen werden können. Sofern er diese nicht noch bis zum dritten Geburtstag in Anspruch nimmt.


JaLu9116

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Antwort auf Beitrag von JaLu9116

Sorry dann bin ich falsch informiert


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von JaLu9116

Das ist falsch!!!! Jedes Elternteil hat 36 Monate!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Du hast 3 Monate EZ ab Geburt, Mutterschutz zählt als EZ, aber dass die Monate deines Mannes abgezogen werden ist Unsinn. Jedes Elternteil hat unabhängig vom anderen 36 Monate. Du hast also noch 9,5. Da du mehr als zei Jahr bereits eingereicht ist, kann dir der AG auch eine fristgerecht eingereichte Verlängerung nicht einfach so aus einer Laune heraus untersagen. Wenn du überlegst in TZ zu arbeiten, wäre es evtl auch eine Option TZ in EZ zu arbeiten. Hast du bereits einen Krippenplatz? Wann könnt ihr mit der Eingewöhnung starten? Ab dem Zeitpunkt wurde ich noch mindestens einen Monat einplanen. Dein Kind ist dann zwei und das kann ein schwieriges Alter sein für die Eingewöhnung. Kann, muss ncht. Aber mindestens vier Wochen würde ich definitiv einplanen. Verbleibende Restmonate muss man formal auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag übertragen (wenn man sie nicht vorher nimmt). Da reicht aber ein formloses Schreiben bevor das Kind 3 Jahre alt wird. Hast du das gemacht, stehen dir die verbleibenden Monate auch nach dem 3. Geb zu. LG Lilly


Maikäferchen2017

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Einen Krippenplatz haben wir angemeldet, bekommen aber erst im Mai 2019 eine Zu- oder Absage. Starten würden wir dann zum 1.8.19. Dann würde ich den August entweder mit Urlaub überbrücken oder halt 1-2 Monate EZ verlängern. Mal ne doofe Frage: was habe ich von TZ in EZ? Dann verschwende ich doch eigentlich meine „schöne freie“ Elternzeit mit TZ?! Klar, ich würde Geld verdienen, aber warum soll ich dann die Elternzeit verlängern? Was hab ich davon?


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Kündigungsschutz z.B. Außerdem bleibt ja die Vollzeitstelle erhalten, während der Elternzeit. Ist noch ein weiteres Kind geplant, kann man die Elternzeit beenden und bekommt volles Mutterschaftsgeld, sonst nur vom Teilzeit lohn. Gibt also genug Gründe. Und die wenigsten können sich 3 Jahre Elternzeit ohne Einkommen leisten. Da ist Teilzeit eine gute Alternative. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lewanna

Sind im wesentliche auch genau die Punkte, die ich als Vorteil sehen wurde * Kündigungsschutz * Höheres Mutterschaftsgeld, sollte man in dieser Zeit wieder schwanger werden * Keine andauernde Vertragsänderung notwendig und nach der EZ muss der AG einem die VZ Stelle zurückgeben Wenn man die TZ dann weiter laufen lassen will, kann man das immer noch vereinbaren. Zusätzlich noch, dass der AG die TZ in EZ nicht ohne wirklich gewichtige Gründe ablehnen darf und WENN er sie ablehnt, dann hat man ein Anrecht darauf während der EZ woanders TZ zu arbeiten. LG Lilly


cube

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Also nutzbar info: wenn du eine Änderung deines nach der EZ wieder auflebenden Vertrages möchtest, musst du diese Wünsche 7 Wochen vor Ende der EZ schriftlich beantragen. Vorher musst du gar nichts. Dein Chef kann nicht jetzt schon erwarten, das du weißt, was im nächsten Jahr ist. Natürlich sollte man Kontakt halten, rechtzeitig miteinander sprechen - aber planen musst du jetzt noch nichts. Also Vorsicht mit unbedachten Äußerungen im Gespräch, die hinterher als „haben wir doch so besprochen“ hingestellt werden. Ich würde die EZ auch verlängern und dann in TZ beginnen. Danach lebt ja dennoch dein alter Vertrag wieder auf und du genießt die ganze Zeit bis dahin Kündigungsschutz.


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von cube

Wir sind ein kleiner Betrieb und mein Chef auch sehr human, mit dem man gut sprechen kann. Er selber ist erst vorletztes Jahr Vater geworden und seitdem gegenüber jungen Müttern sehr offen und möchte uns alles ermöglichen, von daher glaube ich nicht bzw bin mir sehr sicher, dass er mir die Stunden gibt, die ich nur arbeiten möchte. Das ich nicht Vollzeit wieder anfange, weiß er schon. Von daher bin ich am hin- und her überlegen, ob eine Verlängerung der Elternzeit überhaupt Sinn macht, wenn ich so oder so nicht wieder Vollzeit anfangen möchte. Zumindest nicht die nächsten Jahre, vielleicht in zehn Jahren oder so… Und ob es dann vielleicht mehr Sinn macht, noch ein paar Monate zu nehmen, wenn die Kleine in die Schule kommt oder irgendwann anders dazwischen, als die Monate jetzt hinten dran zu hängen, wenn ich eh wieder arbeiten geh.


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von cube

Ach so: wegen Kündigungsschutz brauche ich mir keine Gedanken machen, so schnell fliegt bei uns keiner, da muss echt schon was richtig heftiges passieren… Und das erhöhte Mutterschaftsgeld kommt für uns auch nicht in Frage, da wir sicherlich noch zwei Jahre warten werden, bis das nächste Baby kommt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Wenn dein Betrieb so klein und der Chef so kulant ist, kannst Du die zwei Monate vor der Schule dann aber auch ggf. unbezahlt freigestellt werden. Aber ja, wenn Du nicht vor hast in absehbarer Zeit zumindest eventuell wieder Vollzeit zu arbeiten und du in den nächsten Jahren keine Kündigung zu befürchten brauchst, ist es egal, ob Du nur TZ oder TZ in EZ arbeitest. Dann ist es höchstens noch für einen eventuell nächsten Mutterschutz interessant. LG Lilly