Mitglied inaktiv
hallo! ich mal eine frage hab. meine firma existiert wahrscheinl. nur noch bis zum juli 2008. ab wann muss man dem AG sagen, dass man schwanger ist; wie verläuft sich das mit dem kündigungsschutz? ich vermute mal, dass man dann eine außerordentliche kündigung erhält, oder. da ich davon ausgehen kann, dass man wenn man schwanger ist auch keinen job gleich bekommt, wie verhält sich das dann alles mit dem ALG1? danke schonmal für eure antworten!
Hallo, ich denke in dem Moment wo die Firma liquidiert wird (oder ist sie pleite) kannst du nicht weiterbeschäftigt werden. Ich muß leider auch gerade mit dem Thema kämpfen, bin aber die AG, die ihre Fa. schließen muß. Du mußt dich möglichst bald nachdem du die Kündigung bekommen hast beim Arbeitsamt melden, sonst bekommst du eine Sperre von 1 Woche. Deine Kündigungsfrist berechnet sich nach Betriebszugehörigkeit aber nur, wenn die Firma mehr als 5 festangestelle Mitarbeiter hat. Lg Ute
Also wenn die Firma insolvenz geht nützt dir auch kein Kündigungsschutz was. Bis zur Geburt(nach der Kündigung) muss dann das Arbeitsamt bzw. Krankenkasse aufkommen und dann bekommst du ja eh Elterngeld. Ich würde mich ruhig jetzt schon mal beim Arbeitsamt erkundigen und meine Situation schildern. Viel Glück! elti
Erstmal grundsätzlich würde ich dem AG sofort sagen das ich schwanger bin - nur dann greifen alle Arbeitsschutzgesetze. Sobald ein Arbeitsplatzverlust droht, mußt du dich beim Arbeitsamt melden. ALG I bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Vergügung stehst - das ist in einer Schwangerschaft theoretisch so - allerdings wird dich (fast) niemand einstellen. Also, Schwangerschaftbeim Cehf bekanntgeben und wenn die Fa. wirklich geschlossen wird - sofort, nicht unbedingt erst wenn die Kündigung da ist - mit Mutterpaß zum Arbeitsamt. Lena
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit