Hallo normalerweise habe ich 4 Wochen zum Quartalsende Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag...nun moechte ich meinen Job zum Ende der Elternzeit kündigen...mein Sohn wird am 27.2. 3 Jahre alt... Kann ich nun schreiben : 'Ich kuendige fristgerecht das Arbeitsverhaeltnis zum 26.2.2015, dem Ende der Elternzeit'.? Ich moecht das demnaechst abgeben da ich bereits woanders arbeite... LG
Antwort auf Beitrag von meerli
Ich denke, das spricht nichts dagegen. Wenn Du allerdings eh schon einen anderen Job hast (angezeigt beim alten AG???), kannst du auch zum Jahresende kündigen. Trini
Antwort auf Beitrag von meerli
Du kündigst mit einer Frist von drei Monaten gemäß § 19 BEEG zum Ende der Elternzeit. Dir steht zum Ende der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht zu. LG
Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher
Muss ich denn das so formulieren? Ich moechte Ende Okt.meine Kuendigung abgeben wegen der Rente soll das mit dem Ende der EZ aufhoeren...ich arbeite schon seit 1,5 Jahren woanders und der alte AG weiss bereits das ich dort bleiben werde...bzw.vermutet er das sicher :-))
Antwort auf Beitrag von meerli
Hi, es reicht, wenn du schreibst "hiermit kündige ich den bestehenden Arbeitsvertrag zum Ende meiner EZ am xxx" Mehr ist nicht erforderlich. Gruß, Speedy
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