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Kündigungsfrist TVÖD - wer kennt sich aus?

Kündigungsfrist TVÖD - wer kennt sich aus?

bienchen222

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Paragraph 34 TVÖD regelt ja die Kündigungsfristen. In Absatz 3 steht dass die Beschäftigungszeit auch Zeiten bei früheren Arbeitsverhältnissen die ebenso auf dem TVÖD beruhen, berücksichtigen. Kennt sich da jemand aus? Mehr dann per PN. DANKE!


speedy

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Antwort auf Beitrag von bienchen222

Ja, kannst mir ne pn schreiben Gruß, Speedy