meerli
Wenn ich nach der EZ zu meinem Chef zurückgehe-er muss mich ja zurücknehmen-gibt es dann eine Frist wo er mich nicht kündigen darf oder kann er mich quasi gleich am 1.Tag der Wiederkehr entlassen? LG
soweit ich weiß darf er Dich gleich am ersten Tag entlassen, muss sich aber natürlich an die Kündigungsfrist halten. LG
Bis 4 Monate nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz. Wenn Du also nach einem oder nach zwei oder drei Jahren aus der EZ zurückkehrst, dann kannst Du theoretisch am 1. Arbeitstag die Kündigung bekommen. Allerdings unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfristen (sollten keine explizit vereinbart worden sein, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen). LG Sabine
Hallo, hier ist einen Text zum Thema: http://www.liebling-nicht-jetzt.de/kundigung-wahrend-der-schwangerschaft/ VG Sonja
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