Mitglied inaktiv
Bin jetzt zu faul um danach im großen www zu suchen... ihr kennt euch ja bestimmt damit aus. Wenn eines meiner Kinder krank ist kann ich ja zu Hause bleiben um es zu pflegen (sind ja erst 4,5 und fast 3 Jahre alt). Muß ich mich dafür von meinem Arzt krankschreiben lassen oder reicht da ein Attest vom Kinderarzt. Und gleich ab dem ersten Tag oder wie bei mir selbst erst ab dem dritten Tag? Danke Ach ja ist öffentlicher Dienst bei konfessionellem Träger...
Gleich am ersten Tag Attest vom Kinderarzt. Das sind spezielle Formulare, die der KiA vorrätig haben sollte. DEIN Arzt kann ja nicht bescheinigen, daß das KIND krank ist. Allerdings meine ich zu wissen, daß beim ÖD die KK nicht oder nur teilweise den Einkommensausfall trägt - da kennen sich andere besser aus. Gruß, Elisabeth.
Also bei mir schreibt die Kinderärztin mich mit krank. Nennt sich Kind-Krankenschein und den musste ich bei der Krankenkasse einreichen, von da kam dann auch mein Ersatz-Gehalt.
Hier läuft es so, ab dem 1. Tag Kinderkrankschreibung vom Kinderarzt. Der Arbeitgeber gewährt für die Zeit unbezahlten Sonderurlaub. Das Original der Kinderkrankschreibung geht dann an die Krankenkasse und die zahlt für die Zeit Krankengeld.
Die letzten 10 Beiträge
- Suche Mutmacher. Wie bringt man alles unter einen Hut?
- Geteilte Elternzeit und Teilzeitarbeit
- Mutterschutz-Vollzeit Arbeiten - Elternzeit
- Arbeit und Kinderbetreuung
- Basiselterngeld gleichzeitig mit meinem Partner
- Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger
- Kinderwunsch/ Arbeitgeber/ Loyalität
- Teilzeit nach Brückenzeit
- Kind krank - was sagt man dem ARbeitgeber
- Brückenteilzeit