Oktaevlein
Hallo, vielleicht kann mir das jemand beantworten: Wenn ich während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit unter 450,-€ annehme, bleibe ich dann beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert? Und gilt das auch für "übertragene" Elternzeit ab dem 3. Lebensjahr? Ich finde da irgendwie keine zufriedenstellende Aussage drüber im Elternzeitgesetz. Wäre nett, wenn mir einer helfen könnte. Danke. LG
Hi, das hängt von der Beschäftigungsform ab: Nimmst du einen Minijob an, der über die M-Jobzentrale angemeldet wird, dann fließen keine Beiträge an deine KK, solange du in EZ bist, bist du da beitragsfrei versichert. Arbeitest du auf Steuerkarte (geht auch bei 400 Eur), dann fallen KV-Beiträge an. Gehst du später nochmals in die EZ zurück, dann gelten die ganz normalen Bedingungen für EZ, d.h. beitragsfreie Versicherung, wenn vorher eine beitragspflichtige bestand. Nachzulesen im SGB X. Gruß, Speedy
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