dann bekomme ich nur die Stunden bezahlt,die ich auch arbeite,oder?
Antwort auf Beitrag von Joosy
jetzt will ich es aber wissen ![]()
Antwort auf Beitrag von Joosy
Wenn Du feste Tage hast, dann wird so bezahlt, als ob Du gearbeitet hättest (jedenfalls sollte es so sein....)
Antwort auf Beitrag von Joosy
Wenn du nichts anderslautendes unterschrieben hast, wirst du wie jede andere Teilzeitkraft behandelt.
wenn du regelmäßige Arbeitszeiten hast und nicht nur auf Abruf arbeitest. Alles andere ist nicht legal und rechtens!!! Und ein fairer AG handelt auch danach. Jeckyll
Antwort auf diesen Beitrag
Ich bekomme bei kranksein nix, allerdings arbeite ich flexibel, eine bestimmte stundenanzahl im monat wurde festgelegt, wann ich die leiste ist relativ egal..
Die letzten 10 Beiträge
- Newbornshooting in München
- Krippe mit 7 Monaten - Erfahrungen mit Arbeit & Baby
- Gehalt Teilzeit
- Wie viel Arbeitszeit?
- Wie kann man das Abpumpen auf der Arbeit einfacher gestalten?
- Bäckerei Geier als Arbeitsgeber – Erfahrungen?
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?