Mitglied inaktiv
Wer weiß ob man sich in zwei verschiedenen Bundesländern für einen Kitaplatz anmelden kann? Kann man sich überhaupt in einem Bundesland wo man nicht gemeldet ist für einen Platz anmelden? Mein Mann arbeitet die Woche über in einer anderen Stadt. Und damit wir wieder ein geregeltest Familienleben haben, habe ich mich entschieden das wir dort hinziehen werden. Das heißt erst wenn ich einen Job gefunden habe. Ich habe eigendlich einen guten und sicheren Job. Und werde den auch erst aufgeben wenn ich etwas vergleichbares gefunden habe. Deswegen werde ich meine Maus hier auf jeden Fall für einen Platz anmelden. Da ich noch bis Anfang Juni09 in der Elternzeit bin, wollte ich mich ab Januar09 anfangen zu bewerben. Mache mir etwas Sorgen. Sollte ich wirklich in der Zeit einen neuen Job finden und ob ich sie dann auch dort rechtzeitig unter bekommen. So habe ich mir gedacht, melde ich sie einfach hier und dort an und dann kann ich mir auch sicher sein. Aber geht das? alsame
Hallo Alsame, such Dir einfach die Kitas raus, die in Frage kommen und rufe dort an. Bei uns ist es so, dass man normalerweise nur in der Gemeinde, in der man wohnt, auf die Wartelisten kommt. Auch ein geplanter Umzug reicht nicht. Man meldet sich direkt bei der Kita an, nicht zentral. Man kann aber auf beliebig vielen Listen stehen (Mehrfachanmeldung wird sogar empfohlen). Ich weiß nicht wie die Kita-Situation bei Euch ist, aber für hier würde ich sagen: fange sofort an, Dich zu kümmern. Gruß Linda
hallo, soweit ich weiss, kannst du dich in 2 verschiedenen bundesländern anmelden. vor allem, wenn ein umzug ansteht. evt musst du das nur in dem "neuen" zuzugsbundesland begründen - ansonsten könnten die dir dort kommen von wegen kostenübernahme und blabla undmachen wir nicht. ich wünsch dir viel glück bei der jobsuche und der kitasuche lg doreen
Dein Mann müßte sich ummelden. Er scheint ja für wochentags dort einen Unterkunft zu haben, oder? Dann müßte er das KitaKind ebenfalls auf seine neue Adresse ummelden. Zu beachten sind dann aber die steuerlichen Aspekte (Absetzbarkeit der Fahrtwege, der zweiten Wohnung und auch der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung). ich denke ihr könntet dann nur noch getrennte Steuererklärungen abgeben und seid quasi in der Zeit der getrennten Wohnsitze im "Trennungsjahr". Genau weiß ich es aber nicht. Ich würde an Deiner Stelle erst einmal anmelden und als Adresse immer die WochtagsAdresse Deines Mannes angeben. Dann fragt wahrscheinlich niemand mehr nach der Meldebescheinigung (erst bei der endgültigen Zuteilung eines Platzes wenn überhaupt). Servus karin
die berufsbedingte doppelte Haushaltführung kann man sogar steuerlich geltend machen. Wegen der Kita-Regelung musst Du am Arbeitsort Deines Mannes einfach nachfragen. Bei uns werden Zugezogene von der Stadt meist unbürokratisch mit Kita-Plätzen versorgt. Man kann hier aber auch nur bei der Stadt die Kita-Anmeldung abgeben und dabei die Wunsch-Einrichtung angeben. Trini
Danke Euch werde mich auf jeden Fall schnellstens drum kümmern.
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