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Kindergeld abgelehnt, wegen eigenem Kind???

Kindergeld abgelehnt, wegen eigenem Kind???

otti1412

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Huhu, vielleicht hat schon jemand Erfahrungen mit meinem/unserem folgenden Problem. Mein Partner macht vom 04.08.13 - 20.12.2013 seine Meisterausbildung als Bäcker. Da er noch keine 25 Jahre alt ist und er eine Ausbildung macht, in der er lediglich BAföG bekommt, hat er normalerweise Anspruch auf Kindergeld. Haben wir rechtzeitig beantragt und da ging der Papierkrieg los. Die hängen sich jetzt daran auf, dass wir ja ein gemeinsames Kind haben und ich, als seine Freundin, ihn finanziell unterstützen müsste. So musste ich angeben welches Einkommen ich hatte /habe. Nun kam der Ablehnungsbescheid, da ja, wie schon gesagt, ich, als seine Freundin, in der Pflicht bin, für SEINEN Lebensunterhalt aufzukommen. Hallo???? Erstens, WOVON denn bitte???? Von meinen 67% Elterngeld??? Und dann bin ich lediglich seine Freundin, wir sind nichtmal verheiratet - warum sollte ich dann für ihn aufkommen müssen? In einer Ehe würde ich das ja vielleicht noch verstehen, aber doch nicht in einer Partnerschaft oder? Jedenfalls ist das auch der Sekretärin in der Meisterschule unerklärlich, da bisher jeder Schüler Kindergeld bekommen hat (unter 25). Jedenfalls sind wir jetzt in Widerspruch gegangen und nun wollten die meine Lohnzettel von August und September haben, sowie Nachweis über Zahlung Mutterschaftsgeld. Seit wann ist denn Kindergeld vom Einkommen des Partners abhängig? Habt ihr ähnliche Erfahrungen?


leonessa

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Antwort auf Beitrag von otti1412

Wohnt Ihr zusammen? Dann zählt das als eheähnliche Gemeinschaft - zudem habt Ihr ja ein gemeinsames Kind. Da wird dann das gemeinschaftliche Einkommen zusammengezählt. 100% sicher bin ich mir nicht, aber bei meiner Freundin ging das nur (auch unverheiratet), weil sie offiziell getrennt waren und auch getrennt gewohnt haben. Gekümmert um das gemeinsame Kind wurde sich aber trotzdem. Sozialleistungen wurden in diesem Fall gezahlt. LG, Leonessa


nörgelmama

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Antwort auf Beitrag von otti1412

Es spielt keine Rolle, ob ihr verheiratet seid, es geht um Euer gemeinsames Kind. Das mit dem Kindergeld hängt tatsächlich von der Höhe Deines Einkommens ab, wahrscheinlich muß die Familienkasse aber zahlen, da Du derzeit ja nicht in der Lage wärst, Unterhalt zu zahlen. Das steht hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf Seite 19 Punkt 3.7, Zeile 11ff.


Jole3

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Ihr lebt in einer sogenannten "Einstehensgemeinschaft" zusammen und das bedeutet, dass ihr füreinander aufkommt. Damit muss von Amts wegen geprüft werden, ob dein Einkommen und sein Bafög für euch ausreicht. Ist das der Fall bzw. überschreitet ihr damit eine bestimmte Grenze, wird die KiG-Zahlung für deinen Freund abgelehnt. Ich würde trotzdem in Widerspruch gehen und den gut begründen! Ansonsten könnt ihr versuchen, z.B. Wohngeld zu bekommen.


otti1412

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Antwort auf Beitrag von Jole3

Danke erst einmal für eure Antworten. Ja das Problem ist, dass die den Lohnzettel von September haben wollte. Hier wurde mir gerade mein RestUrlaub und Überstunden von 2012 und 2013 ausgezahlt. . . Grad ungünstig


speedy

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Antwort auf Beitrag von otti1412

Hi, das kann schon so richtig sein. Kindergeldberechtigt sind die unterhaltsverpflichteten Eltern. Diese Pflicht und damit auch der Anspruch auf Kindergeld kann aber durch die Gründung eines eigenen Haushalts mit eigenem Kind erlöschen, da dann der Lebenspartner zum Unterhalt mitverpflichtet wird. Damit haben die Eltern dann auch keinen Kindergeldanspruch mehr für den Kindsvater. Das ließe sich entkräften durch die Ausbildungssituation, die u.U. begründen kann, warum die Eltern doch noch unterhaltspflichtig sind oder durch die Bedürftigkeit der "neuen" Familie. I.d.R. entfällt der Kindergeldanspruch aber in der Situation mit eigenem Kind dann. Bei geringem Haushaltseinkommen gibt es aber zusätzlich zum BAFöG noch weitere Unterstützung (Wohngeld...), die ihr beantragen könntet. Gruß, Speedy


ina91

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Antwort auf Beitrag von otti1412

Ist bei mir auch so nur anders herum :-) Ich bin 22 und noch in der Ausbildung. Ich wohne mit meinem Freund zusammen und wir haben 2 gemeinsame Kindern. Wir sind nicht verheiratet. Ich kriege auch kein Kindergeld für mich. Ist ein wenig witzig....ohne gemeinsame Kinder würde ich welches bekommen aber so ist er laut Kindergeldstelle für mich unterhaltspflichtig.