Elternforum Baby und Job

Kindergartenzuschuss

Kindergartenzuschuss

luvi

Beitrag melden

Hallo zusammen, ich hoffe, jemand von Euch kann mir weiterhelfe... Mein Arbeitgeber hat mir für die Rückkehr nach der Elternzeit angeboten, einen Teil meines Bruttolohns als Kindergartenzuschuss zu zahlen. 30 Euro hätte ich so mehr netto. Allerdings bin ich mir unsicher, ob das wirklich von Vorteil ist. Als Nachteile sehe ich, 1. dass bei einer evtl. zukünftigen Elterngeldberechnung für ein weiteres Kind oder bei einer Arbeitslosengeldberechnung von einem niedrigeren Bruttoeinkommen ausgegangen wird und ich 2.bei der Lohnsteuererklärung weniger Betreungskosten geltend machen könnte. Dadurch würde die Rückerstattung geringer ausfallen. Könnt Ihr mich aufklären, ob dieser Kindergartenzuschuss wirklich von Vorteil ist (außer die 30 Euro, die ich sofort jeden Monat zur Verfügung habe). Vielen Dank schon im Voraus. Liebe Grüße Luvi


speedy

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luvi

Hi, prinzipiell ist so ein Zuschuss immer vorteilhaft - ABER: es ist sogar verboten, einen Teil des Bruttolohns umzuwandeln in den Zuschuss, der AG MUSS diesen Zuschuss, wenn er ihn denn zahlt, zusätzlich zum bisherigen Bruttolohn zahlen. Sowohl er wie auch du müsst dafür dann keine Sozialabgaben zahlen und der Zuschuss fällt dann zum 8. (?) Geburtstag des Kindes auch automatisch wieder weg. Gruß, Speedy


ALF0709

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luvi

Der fällt mit Beginn der Schulpflicht (auch wenn das Kind noch nicht eingeschult wird) weg. Blöde Regelung, ich weiß.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ALF0709

wenn das kind aber zurückgestellt wird, wird er trotzdem bis zum tatsächlichen schuleintritt gezahlt.


ALF0709

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn das Kind zurückgestellt wird, kann der AG zwar den KiGa-Beitrag zahlen, aber er ist nicht mehr abgabenfrei. Wir haben uns bereits beim StB und FiA erkundigt, da bei uns genau dies der Fall sein wird.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ALF0709

dann hatte ich eine sonderregelung.


Badefrosch

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von luvi

Mein Kindergarten wurde im Prinzip komplett über den Arbeitgeber mittels Kindergartenzuschuss finanziert. Ich hatte mein normales Gehalt, und da kam auf das netto der Zuschuss drauf. Das wird dann auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Hast du darüber hinaus Kosten, kannst du über die Steuererklärung absetzen. Lt. Steuerberater der Firma für mich vorteilhafter. Mittlerweile nach 4 Jahren gibt es den nicht mehr ist aber in eine Gehaltserhöhung umgewandelt worden. Also 160 Euro netto waren bei mir 280 Euro brutto mehr. Er wird gezahlt bis Kind in die Schule kommt.


luvi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Hallo zusammen, Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Mein Arbeitgeber wollte mir den Kindergartenzuschuss nicht zusätzlich zum Gehalt zahlen, sondern einen Teil als Kindergartenzuschuss geben. Dafür würd ich aber entsprechend weniger brutto verdienen. Deshalb sah ich dabei auch keinen Vorteil für mich. Luvi