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Kinderbetreeung in Lohnsteuererklärung

Kinderbetreeung in Lohnsteuererklärung

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hallo Ihr working mums, habe dieses Wochenende endlich angefangen, die Steuererklärung zu basteln. das mit der Absetzbarkeit der Krippen(etc)gebühren ist ja inzwischen recht grosszügig, aber das mit dem Nachweis hab ich nicht ganz verstanden - muss ich neben dem Betreuungsvertrag sämtliche kontoauszüge kopieren, auf denen Abbuchungen von der Krippe meiner Kleinen sind? oder kann die Krippe mir eine Quittung ausstellen..? liebe grüße und sorry dafür, euch an dieses leidige Thema zu erinnern alice


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Soweit mir bekannt, reicht es aus, wenn Deine Kita Dir eine Bestätigung über die tatsächliche Höhe der Betreuungskosten für das betreffende Jahr ausstellt. Achte nur darauf, dass Essensgeld separat ausgewiesen werden muß. Das kannst du nämlich nicht absetzen (soweit ich weiß). Sonnige Grüße Astrid


Mitglied inaktiv

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Hallo, also ich habe damals nach der Anmeldung und Aufnahme einen Gebührenbescheid des Kita-Trägers (bei uns die Stadt)erhalten, in dem der Termin der Aufnahme steht, was ich anteilig für den angefangenen Monat zahle, was mir danach monatlich abgebucht wird und was davon das Essensgeld ist. Unsere Steuerberaterin meinte, das dies völlig ausreicht. LG