Mitglied inaktiv
Hurra, ich bin in der engeren Auswahl!!! Bald ist die zweite Vorstellungsrunde. Ich bin sehr aufgeregt und brauche diesen Job unbedingt. In meinem Lebenslauf habe mein Kind angegeben, allerdings ohne Alter (jetzt 11 Monate). Für uns ist alles geregelt:Lennard geht bald in die Krippe, mein Lebensgefährte kann ihn nachmittags abholen. Bis jetzt wurde ich danach nicht gefragt. Ich habe Angst, dass es daran scheitern könnte, der Job setzt viel Flexibilität, Belastbarkeit und vollen Einsatz voraus. Wie kakann ich das Gespräch über familiäre situation zu meinem Vorteil nutzen? Wer war in einer ähnlichen Situation?
Du hast Dein Kind ja im Lebenslauf angegeben. Von daher würde ich weiter nichts dazu sagen, mir aber auf jede Frage, die kommen könnte, eine gute Antwort überlegen (vor allem bezüglich Betreuung, Betreuung bei Terminen außerhalb der normalen Bürozeiten und Betreuung bei Krankheit des Kindes). Da sie Dich eingeladen haben, heißt das, dass sie in dem Kind keinen Hinderungsgrund sehen. Ich glaube nicht, dass es von Vorteil ist, wenn Du das Thema ansprichst ohne gefragt zu werden. Viel Erfolg! Linda
Ich würde es selbst nicht unbedingt groß thematisieren. Wenn aber die Frage danach kommt, musst Du offensiv und souverän damit umgehen. Zeige anhand dieser Frage, dass Du gut organisiert, belastbar, ehrlich und 'cool' bist. Auf keinen Fall darfst Du irgendwas schöner reden oder gar lügen - das fällt auf Dich zurück. Wenn Du aber alles organisatorisch in trockenen Tüchern hast, dann solltest Du das auch stolz und selbstbewusst verkünden. Mach Dir deshalb keine Panik, das sind auch nur Menschen. :-) Lg + Glückwunsch! Paula
Seit August 2006 (Allgemeines Gleichstellungsgesetz - AGG) sind u.a. Fragen des AG nach den privaten Verhältnissen (Familienstand, Kinder usw.) unzulässig. Sollte bei Gespräch eine Frage in diese Richtung kommen, würde ich freundlich etwa so antworten: "Wir wissen ja beide, dass Sie mir solche Fragen gemäss AGG nicht stellen dürfen. Mit meinen Qualifikationen für den Job hat das ja auch nichts zu tun. Warum ist das für Sie denn von Interesse?" Entweder der AG merkt, dass er jetz auf ganz dünnem Eis ist und bekommt die Kurve noch oder er gibt dir eine Antwort im Sinne von "weil wir sicher gehen wollen, dass Sie auch wirklich felxibel sind, nicht so hohe Ausfallzeiten haben usw." In diesem Fall kurz erläutern, dass die Betreuung bestens organisiert und keine Sorge in diese Richtung begründet ist UND auf alle Fälle die Antwort des AG, warum er dich das gefragt hat möglichst wörtlich notieren. Falls du eine Absage bekommen solltest, was ich natürlich nicht für dich hoffe, damit sofort zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und Klage wegen Verstosses gegen das AGG einreichen! Allein, dass der AG diese unzulässige Frage gestellt hat reicht dem Gericht als hinreichendes Indiz für eine begründete Klageerhebnung aus - da sind mindestens zwei Monatsgehälter als Entschädigung drin! Der AG muss dann beweisen, dass er dich ALLEIN aus fachlichen Gründe nicht genommen hat. Dass du ein Kind hast, darf nicht mal am Rande bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben. Ein solcher Beweis ist im Nachhinein seitens des AG so gut wie unmöglich zweifelsfrei zu erbringen... Drücke dir aber die Daumen, dass du diese Tipps gar nicht brauchst, der AG sich ganz korrekt verhält und du den Job bekommst! junima
WOW! Das macht mir Mut.Ich werde diese Situation mir noch durch den Kopf gehen lassen. Nochmals Danke für den Beitrag!
Kleiner Tipp am Rande: Ich würde im Vorstellungsgespräch nicht gerade das Gesetz zitieren. Da sieht der AG doch nur Probleme auftauchen. Besser erklären, dass alles organisiert ist und Dein Partner so flexibel ist, dass Dein Job nicht beeinträchtigt wird.
Naja, dass der AG dann Probleme auftaucheh sieht ist schon richtig. Für mich ist das aber auch eine Frage der Selbstachtung und der eigenen Würde. Ein AG der gesetzeswidrig handelt weil er auf meine Unwisssenheit bzgl. der Arbeitnehmerrechte setzt beleidigt meine Intelligenz, einer der davon ausgeht, dass ich zwar informiert bin aber aufgrund der Arbeitsmarktsituation meint, er könne sich das dennoch erlauben hat ein Menschen- und Mitarbeiterbild, das ich widerwärtig finde. In beiden Fällen würde ich da sowieso keinen Job haben wollen und denen schon gerne zeigen, dass ich Bescheid weiss und man mit mir nicht so verfahren kann - da darf der AG dann ruhig auch Probleme wittern. Das ist aber sicher auch eine Sache des persönlichen Temparamentes und in meinem ganz speziellen Fall ein des Berufsethos. Ich helfe Personalberaterin Firmen, mündige selbständige Mitarbeiter zu finden, die als Team mit Freunde und Selbstwertgefühl etwas voran bringen. Begegnungen mit Bewerbern erfolgen immer auf gleicher Augenhöhe. Wer Leute bereits im Vorstellungsgspräch unter Druck setzt, hinters Licht führt oder ausnutzt, wird sich als Arbeitgeber später erst recht in dieser Art un Weise verhalten. Für solche Unternehmen aarbeite ich prinzipiell nicht - da habe ich schon etliche Aufträge und entsprechende Honorare abgelehnt. Dafür kann ich aber morgens fröhlich in den Spiegel schauen... junima
Hi Ihr, also ich habe schon mal gesagt "Wir wissen ja beide, dass Sie mich nicht fragen dürfen, aber ich denke mir, meine Familienplanung/-organisation interessiert Sie trotzdem und ich würde Ihnen das gerne erklären." Dann kann er ja immer noch "nein danke" sagen. Ich habe aber klar gemacht, dass ich die Gesetze kenne, aber nicht ausnutzen will. Viele Grüße Ulli
Es komnmt natürlich immer auf die ganz spezielle Situation und die Berücksichtigung aller Begleitumstände an. Wenn ansonsten eine angenehme und von Respekt geragene Atmosphäre herrscht und sich insgesamt ein guter Eindruck des AG ergibt, braucht man auf einem solchen Aspekt natürlich nicht rumreiten. In einem lockeren, von Vertrauen geprägten Gespräch kommen oft ganz automatisch auch Themen, wie z.B. Freizeitgestaltung auf... Die Einstellung "ich kenne die Gesetze, will sie aber nicht ausnutzen" finde ich grundsätzlich aber absurd. Erstens ist der AG, der eine solche Frage stellt (damit meine ich jetzt alles, was durch das Gesetz geschütz wird, wie z.B. auch Familienplanung, sexuelle Orientierung, Freizeitverhalten, politische, gesellschaftliche oder religiöse Weltanschauung usw.) seinerseits sehr wohl bereit dich bzw. den Bewerber auszunutzen. Zweitens würdest du es wahrscheinlich bei keinem anderen Gesetz als "Ausnutzen" ansehen, wenn du es in Anspruch nimmst. ("Herr Dieb, wir beide wissen, dass Stehlen verboten ist aber da mein Eigentum für Sie von Interesse scheint, überlasse ich Ihnen etwas davon" oder, um näher am Thema zu bleiben: "Chef, wir beide wissen, dass ich als Schwangere nicht in der Nacht und im Kühlhaus arbeiten darf aber da es für Sie so wichtig zu sein scheint, mache ich es trotzdem. ICH will SIE ja nicht ausnutzen") Ausserdem verbaut man sich mit der Aussage, wie du sie vorschlägst natürlich jegliche Möglichkeit, anschliessend doch noch den Rechtsweg zu beschreiten, denn nur das Fragen ist verboten, nicht aber die freiwillige Auskunft zu den o.g. Themen. Bei "meinem" Formulierungsvorschlag bleibt die Beantwortung der Fragen immer noch eine unfreiwillige, der Drucksituation des Bewerbungsgespräches geschuldete Sache. Sagst du aber erst, dass du die Gesetzeslage kennst, aber das Interesse des AG am Thema anerkennst und das "deshalb gerne erklären" willst, verzichtest du damit freiwillig auf den Schutz durch das Gesetz (du "nutzt es nich aus", wie du selbst sagst) und kannst demnach später nicht mehr dessen Missachtung beklagen. Abschliiessend sei noch gesgt, dass viele kleinere bist mittlere AG das Gesetz geanu so wenig kennen, wie die meisten "Normalbürger". Fragen dieser Art können da auch aus Unwissenheit und nicht etwa bösem Willen vorkommen. Obwohl ich auch schon vor August 2006 insbesondere bei der Frage nach der Organisation der Kinderbetreuung immer gesagt habe: "Würden Sie diese Frage auch einem männlichen Bewerber stellen?" Dikriminierung wegen des Geschlechts war nämlich auch vorher schon unzulässig! junima
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege