Mitglied inaktiv
Hallo meine lieben, habe lange nicht mehr gepostet, da es uns rundherum gut geht im moment. habe seit märz diesen jahres meine stelle von 100% auf 75% reduziert und bin nun maximal entspannt bei der arbeit. unsere kleine ist 17 monate. nun meine frage: jetzt bin ich geplant wieder schwanger geworden und bin in der 8. woche-freunen uns sehr! ABER...ich bin chirurgin und offiziell darf ich ab dem moment, wo ich meinem arbeitgeber bescheid gebe, weder meine dienste machen(nicht schlimm), noch in den OP!!!!!!! wegen der angeblich so giftigen narkosegase(so ein QUATSCH!!!). jetzt bin ich in der zwickmühle, denn in dem moment, wo ich meinem ag bescheid gebe, bekomme ich quasi berufsverbot,-da ja kein op mehr!!!! das will ich aber auf gar keinen fall...also ist mein momentaner plan, das bis ende mai(ende 5. monat) geheim zu halten. darf man das...und kanns da ärger geben? und nummer zwei: kann ich meinem ag eine schriftliche erklärung mit unterschrift geben, dass ich volles risiko für mich trage und auf eigene verantwortung in den op gehe??? muss hinzufügen, dass ich in meiner letzten schwangerschaft in der schweiz gearbeitet habe und die da nicht so hirnrissige und behindernde schutzgesetzte haben wie in deutschland, da durfte ich bis zum schluss in den op, habe operiert und habe-nachdem ich mich freiweillig bereit erklärt habe, sogar noch bis in den 8. monat problemlos 24h rufbereitschaft gemacht! bin echt in der zwickmühle..denn sobald ich es sage, befütchte ich, dass ich nur noch die stationssekretärin bis zur niederkunft spielen muss-doppelseufz! für jegliche tipps oder erfahrungen dbz. bedanke ich mich schon mal ganz lieb! viele grüsse fillis
Vorneweg: Ich halte das Mutterschutzgesetz weder für behindert, noch für hirnrissig! Grundsätzlich musst Du Deinem Arbeitgeber nichts von Deiner Schwangerschaft verraten. Wann und ob Du das tust bleibt Dir überlassen. Allerdings verzichtest Du dann freiwillig auf die Dir zustehenden Rechte. (Aber das willst Du ja.) Ich gehe davon aus, dass Dein AG Dich auch nicht mit einer Verzichtserklärung im OP arbeiten lässt. Einfach aus Sicherheitsgründen. Ganz ehrlich, ich war in der Schwangerschaft ständig müde. Mir wäre es lieber von einem nicht schwangeren Chirurgen operiert zu werden. Lieben Gruß und eine schöne Schwangerschaft Gruß Corinna
Sie schrieb nicht "behindert", sondern "behindernd". Und das sehe ich auch so. Ich finde es zudem entmündigend - als ob man als Schwangere nicht auf sich selber aufpassen kann - da muß dann Vater Staat ran. Rein rechtlich kenne ich mich aber nicht gut genug aus. Ich würde vielleicht mal beim Ordnungsamt nachfragen, meines Wissens sind die für sowas zuständig. Gruß, Elisabeth.
hallo, ich würd auch mal nachfragen, kann mir aber nicht vorstellen, warum das nicht gehen sollte. ich hatte in meiner ss auch ein arbeitsverbot und hab es ignoriert und weitergearbeitet, ging auch. herzlichen glückwunsch zur ss. lg doreen
Naja.... das Gewerberaufsichtamt in München... ... beschütztz Dich amliebsten vor Dir selbst :-) Das musste ich selbst bei meinem Bürojob erfahren. Woe wwas waren die hysterisch, dabei wollte ich gar nix von denen :-) Fakt ist: solane deion AG nichts weiß, kann er keine Maßnahmen treffen. WENN er es weiß, MUSS er Dich vom OP abziehen, weil es ein gesetzliches Arbeitsverbot ist. Ob es dem AG oder Dir gefällt steht nicht zur Debatte. Ebenso nicht, ob Du was unterschreibst. Da geht das Gesetz vor. Viele Grüße Désirée
Hallo Ihr lieben, Ihr habt mich schon ein wenig weitergebracht,-werde aber tatsächlich wohl mal jemand professionelles fragen müssen, denn sonst komme ich nicht so richtig weiter! Fakt ist, ich werde es bis auf weiteres erstmal niemandem sagen, da es mir tatsächlich so wichtig ist! das wäre so, als wenn man einer sekretärin sagt: und nun dürfen sie nicht mehr am computerarbeiten, ab heute kochen sie nur noch kaffee ;-) übrigens bin ich (wie auch in meiner letzten schwangerschaft) topfit-nicht müde, keine übelkeit-und das soll auch so bleiben!! im gegenteil, der zunehmende progesteronspiegel im blut mit zunehmender schwangerschaft macht einen sehr ausgeglichen und ruhig uund damit lässt es sich prima operieren. und das man nicht in den OP darf, dieses gesetz gibt es -glaub ich- nur in deutschland. überall sonst auf der welt, operieren schwangere chirurginnen! wenn ich es genau weiss, gebe ich euch nochmal über ein posting bescheid! viele grüsse fillis
Hallo, ich arbeite zwar nicht im OP, aber i.d Pflege. Wie schon gesagt, was der AG nicht weiß, macht ihm nichts. Wenn er aber von deiner ss weiß MUSS er sich ans Schutzgesetz halten, selbst wenn du unterschreibst, das du freiwillig arbeitest und auf alle evtl. Ansprüche verzichtest. Wenn du im OP arbeitest kannst du dich ja auch schneiden, pieksen usw. und somit anstecken. Rein theoretisch kann ich meine Pat, auch waschen-was soll da passieren?? Aber beim laufen zum Bad KÖNNTEN sie fallen und ich darf dann nicht heben (bin 27. ssw). Du musst aber selbst wissen, was für dich bzw. Baby ok ist od. was Risiko - musst dann aber auch die (evtl) Folgen selbst tragen. LG Sandra PS. Eine schöne Kugelzeit :-))
Ein Beschäftigungsverbot ist jedoch immer unbedingt, das heißt, Du kannst unterschreiben, was Du willst. Dein AG ist immer dran, wenn was passiert, er darf Dich nicht beschäftigen. Ich finde das restriktive deutsche Mutterschutzgesetz auch behindern, entmündigend und hirnrissig. da schließe ich mich an!
Wenn Du es verschweigst, geht das auf jeden Fall auf Dein Risiko, das kannst Du aber machen und daraus kann kein AG Dir einen Strick drehen. Du klingst als könntest Du das ganz gut selbst beurteilen. Schöne Schwangerschaft und gute Zeit!
erzählte aus ihrer Klinkzeit, dass die Hebammen ihre Schwangerschaften immer erst angezeigt haben, wenn man es gar nicht mehr verheimlichen konnte. Wünsche Dir alles Gute!! Trini
Der Grund, warum man auf die gesetzlichen Schutzvorschriften nicht verzichten darf, ist der: geschützt werden sollen die Mutter UND das Kind. So soll das Kind vor seiner übereifrigen Mutter geschützt werden. Zu Lasten des Kindes darfst Du eben nicht verzichten. Ich finde das nicht völlig verkehrt, denn alles, was erlaubt ist, wird oft auch erwartet. Ein vollständiges Verbot erspart Schwangeren jeden Rechtfertigungsdruck, das finde ich im Prinzip schon gut. Jedem Einzelfall wird man dadurch natürlich nicht gerecht. Als Ärztin kannst Du die Situation sicher selber besser einschätzen, aber so ein Gesetz ist wohl kaum zu schaffen, das jeden Fall richtig würdigt. Wenn die Klinik Dich doch gesetzeswidrig beschäftigt, riskiert sie nicht nur Aufsichtsmaßnahmen, sondern eben auch Schadensersatzansprüche (wenigstens von dem Kind, das ja nicht wirksam verzichtet hat). Allerdings meine ich, meine Schwester hätte auch hochschwanger noch im Kreißsaal (als Ärztin) gearbeitet. Das war wohl kein Problem, wenn ich mich recht erinnere. LG carla72 (die sich in den Schwangeschaften auch an kein gesetzliches Verbot gehalten hat)
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