Kisapisa
Hallo, ich musste Arbeitslosengeld 1 beantragen weil mein Chef leider in Rente gegangen ist, nun bin ich schwanger. Möchte nach der Geburt drei Jahre in Elternzeit gehen, weiß jemand ob ich es irgendwo schriftlich beantragen muss und ist man dann noch weiter beitragsfrei versichert? Bei meinem ersten Kind war es so aber davor war ich Vollzeit berufstätig. Danke für eure Antworten
Elternzeit gibt es nur, wenn man einen Arbeitgeber hat. Wenn man keinen Arbeitgeber hat ist man beitragsfrei krankenversichert, solange man Elterngeld bezieht. Es empfiehlt sich also, das Elterngeld so weit wie möglich zu strecken, wenn man sich das finanziell leisten kann. Insofern wäre es schon schlau, noch vor dem Mutterschutz einen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden. Erhöht das Elterngeld und ermöglicht die beitragsfreie Krankenversicherung über die ganzen drei Jahre.
Anmerkung: Wenn du verheiratet bist, greift meines erachtens doch aber nach dem Elterngeldbezug die Familienversicherung (KK).
Hi, EZ kannst du nur als Angestellte nehmen, ansonsten hast du einfach so "frei". Beitragsfrei krankenversichert bist du in der Elternzeit nur, wenn ein Anstellungsverhältnis im Hintergrund besteht oder du über deinen Mann familienversichert bist. Ansonsten musst du dich selbst versichern - unabhängig davon, ob du Elterngeld bekommst oder nicht. Das hat mit EG nichts zu tun. Gruß, Speedy
Elternzeit haben nur Arbeitnehmer. Ohne Arbeitgeber also keine Elternzeit. Wo willst Du die, wie Du zu Recht schon bemerkt hast, auch melden? Elterngeld dagegen bekommt jeder. Und ist auch solange wie es Elterngeld gibt beitragsfrei gestellt. Splittung auf bis zu 2 Jahren kann da also sinnvoll sein. Du wirst aber wohl eh nur den Mindestsatz bekommen, da ALG1 mit 0 € in die Berechnung eingeht. bei Splittung wären das dann monatlich 150 €. Hängt halt davon ab wie lange Du Arbeitslos bist bis zum Mutterschutz. Wäre also wirklich für dich positiver da jetzt schnell einen Job zu finden. Nicht nur wegen Elternzeit und damit Krankenversicherung, sondern auch wegen Elterngeld und Mutterschaftsgeld.
Es stimmt nicht, dass man in der kk automatisch beitragsfrei ist während dem EG-Bezug. Das gilt nur, wenn entweder ein Arbeitsverhältnis im Hintergrund ruht oder man über den Mann familienversichert ist. Ansonsten muss man sich selbst freiwillig versichern! Gruß, Speedy
http://www.mein-elterngeld.de/elterngeld_krankenversicherung.htm Da sie ALG1 bekommen hat, dürfte sie wohl in der gesetzlichen Pflichtversicherung sein. Entsprechend ist sie bei Elterngeldbezug auch darüber krankenversichert.
Problematisch könnte es werden wenn sie schon lange ALG1 hat und vor dem Mutterschutz daraus raus fällt. Und dann Hartz4 nicht greift weil Einkommen und Vermögen in der Bedarfsgemeinschaft zu hoch.
Hallo, ich kann dir nur was zur Krankenversicherung sagen: wenn du verheiratet bist und dein Mann gesetzlich krankenversichert, kannst du in der Familienversicherung beitragsfrei mit versichert werden.
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