Milia80
hallo weil weiter unten steht altersvorsorge die man mitnehmen kann...ist das nicht immer so bei betriebsrente?? lg
Hi, eine übertragbare Betriebsrente ist wohl eher die Ausnahme. IdR muss man überhaupt erst bestimmte Wartezeiten (= Betriebsangehörigkeit) erfüllen, damit überhaupt ein Anspruch entsteht und dann sind daran oft noch zahlreiche Bedingungen geknüpft, so dass man diese Rente erst mit dem tatsächlichen Erreichen der Altersgrenze in Anspruch nehmen kann. Ist man nicht mehr im Unternehmen, gelten wieder Sonderregelungen... Ausnahmen sind z.B. Betriebe, die die Rente (z.B. Rürup-Rente) ohnehin mit einem externen Anbieter zusammen anbieten. Diese Verträge kann man dann u.U. auch mit zu einem neuen AG nehmen, sofern dieser nicht wieder sein eigenes Modell fährt... Gruß, Speedy
wenn sie BR aber im vertrag mit verankert sind? und jeder darf seinen eigenen anbieter wählen
...dann sollte eine Übernahme durch einen neuen Ag kein Problem sein... Gruß, Speedy
Ich durfte die BR einmal nicht mitnehmen, weil ich nur knapp 3 Jahre im Unternehmen war und die Mindestzeit zum Mitnehmen 3 Jahre war. Ein anderes Mal war ich nur ein Jahr in einem Unternehmen, aber da beide Unternehmen den gleichen BR-Anbieter hatten war eine Übernahme kein Problem... Wie das rechtlich ist, kann ich nicht sagen...
Die letzten 10 Beiträge
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe