u_hoernchen
Hallo Ihr lieben, Ihr seid doch immer solche Experten. Ich plane einen Jobwechsel und zwischen den zwei Jobs möchte ich gerne 2 Monate Pause machen. Was spricht dafür oder dagegen, sich in diesen zwei Monaten arbeitslos zu melden? Krankenkasse habe ich schon geklärt, da muss ich die 2 Monate je 360EUR selber bezahlen (bin nicht pflichtversichert, aber auch nicht privat), aber die Frage ist bezügich RV und AV, sollte ich mich arbeitslos melden, um irgendwelche Ansprüche zu sichern? ich verdiene über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, und ich werde selbst kündigen - Sperre gibts also eh... Aber habe ich irgendwas vergessen, bzw. lohnt der Aufwand, nur um 2 Monate Rentenbezugszeit zu haben? Ulrike
Es kommt ganz darauf an, ob Du in den 2 Monaten als Vertretung bereit bist, einen Job anzunehmen... bzw. inwiefern auch die Chancen stehen, Dich für diese kurze Zeit haben zu wollen.... Die Krankenkasse muss Dich auch noch einen Monat nach Jobende weiterversichern (falls Du vorher gesetzlich versichert warst). Insofern solltest Du nur einen Monat Beitrag bezahlen müssen - erkundige Dich noch einmal. Freiwillig werden sie es Dir nicht sagen! 360 Euro sind viel - ich kenne da niedrigere Beiträge! Falls Du Dich arbeitslos melden sollest, bekommst Du erst einmal kein ALG 1 - jedoch bist Du in der Zeit kranken- und rentenversichert! Wie gesagt - Du musst allerdings dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ich kenne aber einige Menschen, die das gemacht haben, mit einem festen Arbeitsvertrag nach 3 Monaten - denen wurde das genehmigt, da die Chance auf eine Anstellung für nur 2-3 Monate gering war. Bei Pflegeberufen und Erziehern, etc. ist die Chance eher gering - da wird auch mal eine Vertretung nur für 2 Monate gesucht! Alles Gute, Leonessa
Hallo, das mit der Krankenkasse habe ich anders erlebt. Bin nach der Arbeitslosigkeit genau 5 Wochen ohne Versicherung gewesen, hatte aber einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche. Die TK sagte mir, dass nach genau 4 Wochen die Nachversicherungspflicht endet und ich für die kompletten 5 Wochen = 2 monate den gesetzlich-freiwillig-versichert-Betrag zahlen müsse. Es wäre eine gesetzliche Vorgabe, Kulanz nicht möglich. War 2014. Lg Heike
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