BellaMaus18
Hallo Zusammen, Wie schon oben im Betreff.. wie ist das wenn ich in der Elternzeit auf 450 € Basis arbeite und in der Zeit wieder Schwanger werde und ein Arbeitsverbot bekomme... Bekomme ich dann die Monate weiter die 450€ oder das Gehalt meines eigentlichen Arbeitsvertrags von vor der Elternzeit oder bekommt man dann gar nix? Lg und danke für Antworten...
Hi, das Arbeitsverbot bezieht sich auf die zur Zeit der Erteilung ausgeübte Tätigkeit, hier dann den 450 Eur-Job. Für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes wegen einer Risiko-Schwangerschaft nach § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber zur Fortzahlung des vollen Lohns (hier 450 €) verpflichtet; dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitgeber kann sich die Lohnfortzahlung jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse über das Ausgleichsverfahren erstatten lassen. Gruß, Speedy
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