sojamama
Hallo, mal ne blöde Frage, ich hoffe, ich kann es so formulieren, dass Ihr es versteht. Mir wurde zum 15.7. gekündigt. Ich höre aber bereits a 30.6. auf beim alten AG. Mir steht also anteilig ein halbes Gehalt noch zu. Ich bat, dieses doch einfach mit dem Gehalt vom JuNi zu überweisen. Also im JuNi praktisch 1,5 Gehälter. Das will nun mein AG nicht machen, lt. seiner Steuerberaterin geht das gar nicht, sie kann das nicht so machen, sie muss mir gesondert für JuLi das halbe Gehalt abrechnen..... was ich aber nicht ganz verstehe, andere bekomme doch ihr 13.Monatsgehalt z.B. auch mit dem Novembergehalt überwiesen, sind doch dann auch zwei Gehälter auf einmal. Warum soll es bei 1,5 Gehältern nicht gehen? Ich fange am 1.7. bereits eine neue Stelle an. Daher habe ich mich bereits zum 30.6. freistellen lassen, dass ich nicht mehr kommen muss. Resturlaub und Überstunden habe ich ja auch noch sehr viel. Wer kann mir hier helfen? melli
Hallo, ich versuch das mal aufzudröseln. Du hast also vom 1.7. bis 15.7.2016 parallel zwei Arbeitsverhältnisse. Dann bist Du in beiden sv-pflichtig und musst eins der beiden AV nach Steuerklasse 6 abrechnen lassen, ich würde empfehlen, das ursprüngliche zu nehmen, da das eh ausläuft. Die Auszahlung des Juli-Gehaltes im Juni ist so einfach rechtlich nicht möglich, da hat die Steuerberaterin schon recht. Das geht nur, wenn Ihr eine gesonderte - idealerweise - schriftliche Regelung trefft, dass der Urlaub für die Zeit vom 1. bis 15.7.2016 nicht genommen werden kann und daher mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt wird. Einen Rechtsanspruch auf eine solche Regelung besteht aber nicht, das ist reines Entgegenkommen des alten Arbeitgebers. LG Susi
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Stimme Abb absolut zu!!! Möchte nur noch etwas ergänzen bezüglich der Frage "beim 13. Gehalt geht das doch auch"... Das sogenannte 13. Gehalt ist eine Einmalzahlung, diese ist nicht zu vergleichen mit laufendem Arbeitsentgelt! Sind quasi 2 verschiedene Sachen!
oder warum jetzt die Kündigung? Super dass du schnell was neues hast.
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