s.schoettes
Hallo... Ich hab folgende frage... Ich hatte ein jahr mutterurlaub beantragt, meine chefin sagte mir jetzt, dass sie mich nur in vollzeit nehmen kann. Ich weiss, dazu ist sie vepflichtet, aber nicht in teilzeit... Jetzt weiss ich nicht, wenn ich jetzt mein kind weggeben kann, bekomm ich dann arbeitslosengeld? Weil drei jahre sind ja eigtl. Gesichert, aber ich kann ja so nicht arbeiten in vollzeit! Laeuft das dann in arbeitslosengeld ueber, ja? Und wie lang bekomme uch das dann, oder sollte ich mir lieber wo anders was suchen, obwohl ich nach dem dritten jahr wieder fest und vollzeit arbeiten koennte? Lg
Irgendwie ist das mir zu wirr. Du hast ein Jahr Elternzeit beantragt, jetzt läuft sie aus und Du kannst nur Vollzeit zurück, lege ich da richtig?
Sorry, das ist mir zu verwirrend geschrieben. Wenn Du 1 Jahr Elternzeit beantragt hast, dann musst Du wieder anfangen zu arbeiten oder kündigen. Wenn Du kündigst, bekommst Du nur dann Arbeitslosengeld, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst und auch nur in dem Umfang, wie Du zur Verfügung stehst. Wenn Du also keine Betreuung für Dein Kind hast, bekommst Du auch kein Geld. Warum hast Du nur ein Jahr Elternzeit beantragt, wenn Du erst nach 3 Jahren wieder arbeiten willst? Ich würde die Chefin mal fragen, ob Du die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern kannst (dem muss sie aber nicht zustimmen). Dann bekommst Du zwar auch kein Geld, aber Deine Stelle ist nicht weg. Ulrike
Hi, wenn du nur 1 Jahr EZ genommen hast, müsstest du jetzt entweder wieder arbeiten wie vorher (Vollzeit), oder TZ mit Genehmigung (geht bei dir ja nicht) oder EZ verlängern (auch nur mit Genehmigung der Chefin). Die idealste Lösung scheint mir zu sein, du verlängerst die EZ und arbeitest innerhalb der EZ in Teilzeit bis zu 30h/Woche bei einem anderen AG (die Genehmigung muss dir erteilt werden, wenn der alte AG dir kein TZ anbieten kann). Auf ALG würde ich nicht setzen - du hättest früher planen können oder mit deiner Chefin vor der Geburt reden.... Gruß, Speedy
Danke und sry ist wirklich etwas vewirrend...:-/ Meine chefin sagte mir bis zuletzt dass es so klar geht, da sich aber die lage geaendert hat, geht es nicht auf teilzeit... Also, ich bekomme nur geld wenn ich arbeiten gehe(klar) bei einem anderen ag, oder mich arbeitslos melde aber mit der vorraussetzung arbeitsbereit zu sein, tl wenn die eine stelle fuer mich haben oder ich mich bewerbe... Richtig? Hm dann ist meine feste stelle dort so oder so hinfaellig...bzw ich verlaenger el aber bringt mir ja auch kein geld...Ok also nur ein jahr arbeitslosengeld beziehen geht dann wohl nicht... Weil dann wuerd ich mein kind in den kindergarten geben, jetzt ist mir das zu frueh und es war anders abgesprochen und geplant, deswegen hab ich nur ein jahr genommen...
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