Mitglied inaktiv
hallo, weiß jemand,wie das mit frei wegen heirat ist?gibt es da eine freistellung oder muß man einen urlaubstag nehmen?und weiß noch jemand wie es von der schule her ist?kriegt meine tochter einen freien tag? liebe grüße,silke
Der Klassenlehrer drückt meist (mit Entschuldigungsschreiben) ein Auge zu. Du bekommst nur Sonderurlaub, wenn das so in deinem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht - sonst Urlaub nehmen. Viel Spaß...
ich musste mir für den hochzeitstag urlaub nehmen. manchmal ist es aber im arbeitsvertrag geregelt, das man dafür frei bekommt, (mein mann musste sich keinen urlaub nehmen)
Hi soweit ich weiß fällt das unter Sonderurlaub. Also wird dir kein Tag abgezogen. Deine Tochter würde ich einfach ein Entschuldigungsschreiben mitgeben. Evtl. ohne den wahren Grund zu nennen, falls du Probleme befürchtest und es nicht eh schon alle Klassenkameraden und Lehrer wissen. Liebe Grüße und alles Gute Roxy
hallo, danke euch für die schnellen antworten. gruß silke
Nach §616 BGB ist der AG verpflichtet, dich freizustellen und auch zu bezahlen. Allerdings ist die DAUER der Freistellung von Tarifvertrag zu Tarifvertrag (bzw. Arbeitsvertrag) verschieden. Mitglieder der IG Metall z.B. bekommen sogar zwei Tage frei. Und in der Schule "kriegt" man nie einen freien Tag. Schreib deiner Tochter eine Entschuldigung. Falls die Fehlstunden dann auf dem Zeugnis stehen, weißt du ja woher sie kommen.
Wie bekommt man in der Schule keien freien Tag?? Also ich habe bisher jeden Schüler beurlaubt, der mal zu einer wichtigen Familienfeier geht! Und cih kenen auch keien kollegen, die ein Kind wegen Hochzeit der Eltern nicht beurlauben!!! LG HEnni
Entschuldigung. Man kann sehr wohl einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Dass es so etwas nicht gibt, hatte ich noch aus meiner Schulzeit in Erinnerung.
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit