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Frage zur Elternzeit

Frage zur Elternzeit

meerli

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Wann beginnt genau die Elternzeit ,wenn das Kind am 14.3.12 geboren wird wann ist dann Beginn?? Am Geburtstag oder am Tag nach Mutterschutz? Wie formuliert man das beim AG? und Ende ist jeweils am Geburtstag 1,2,3 Jahre später des Kindes? Muss ich da schon schriftlich festhalten daß man nach 1 Jahr gern auf Minijobbasis arbeiten möchte oder kann man das nach ein paar Monaten nachfragen (schriftlich)? LG Sindy


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von meerli

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=200&paid=16 Wichtig: Die Elternzeit beginnt nach Ablauf der Mutterschutzfrist, die Mutterschutzfrist wird aber auf die Elternzeit angerechnet, sprich wenn du 1 Jahr Elternzeit beantragst, läuft sie praktisch ab der Geburt.


naidschi

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Antwort auf Beitrag von meerli

Du musst das Elterngeld spätestens eine Woche nach der Geburt deines Kindes beantragen. Die Elternzeit beträgt eigentlich nur 10 Monate da die 8 Wochen Muterschutz mit angerechnet werden, ausser dein Partner beantragt seine 2 Monate Elternzeit. Du solltest 7 Wochen vor ET deinen AG schriftlich davon in kenntnis setzten wie lange du elternzeit nimmst. Kleiner Tipp von mir.. geh zu einer Elterngeld stelle und lass dich dort beraten. Ich hatte glück das hier bei der Caritas immer 1x im Monat jemand da ist der hilft durch die ganzen Anträge durchzusteigen und auf was man achten muss.. LG Nadine


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von naidschi

ElternZEIT kann man 3 Jahre lang beanspruchen. ElternGELD gibts halt nur für 12 Monate + 2 Vätermonate.