Mijumi
Hallo! Kurz zu mir: Mutter eines Kindes (20 Monate), arbeite als Krankenschwester im nachtdienst mit demenzkranken. Hin und wieder auch im spätdiemst beschäftigt. Wenn ich schwanger werde, bekomme ich auf jeden Fall ein bv, da wir auch schlagende Bewohner haben. So hat es mir die stellvertretende sl.gesagt. Jetzt wollte ich wissen, ob ich im bv nur mein grundnettogehalt bekomme oder das wie beim elterngeld berechnet wird. Wir reden hier hier nämlich von einer Differenz von über 300 Euro im Monat. Das würde sich ja aufs elterngeld auswirken. Gruß
Am liebsten würde ich wie in erster schwangerschaft arbeiten, das hat mir ziemlich gut getan damals. Bin aber in einem neuen Beschäftigungsverhältnis. Und noch eine frage: ist der bv übergreifend auf evtl. 450 euro Job?
Sidn die 300 € differenz aus Zuschlägen für Nachtschicht, Wochenendarbeit usw? Beim 450 € Job kommt es darauf an, was du da arbeitest. Auch Pflege dann wahrscheinlich ja. Kannst du nicht für die Zeit der Schwangerschaft in den Tagdienst, Büro, QM, Alltagsbetreuung, Mentorin?
Tagdienst geht nicht, da die Bewohner da ja vor allem mal versuchen zu schlagen, wenn man nicht aufpasst.... Das andere ist schlecht umsetzbar durch die "Größe " (36 Bewohner, 20 Mitarbeiter inklusive Hauswirtschaft usw) bei uns ist der Chef auch stationsleiter und Inhaber (Familienunternehmen) . Auch der 450 Euro Job ist als Krankenschwester. und 300 Euro Differenz durch die schichten, v.a. nachtdienst. Gruß
Also ich habe nur mein Grundgehalt bekommen, aber ich habe auch nur alle paar Wochen am Sonntag gearbeitet. Vielleicht gibt's ja da ne Sonderregelung wenn du laut Vertrag nur für den Nachtdienst eingestellt wurdest.
Also ersteinmal kann ich dich beruhigen. Zeiten eines BV bleiben bei der Berechnung des Elterngeldes außer Ansatz, außer du erklärst schriftlich, dass diese berücksichtigt werden sollen. Macht bspw. nach Lohnerhöhung Sinn... Wegen der Schichtzuschläge ist es meistens so, dass ein Mittelwert genommen wird. Ich meine mal gehört zu haben, dass zwar Zuschläge für Spät- und Wochenendschichten im Mittel mitgezahlt werden, nicht aber für Nacht- und Feiertagsschichten. Da du aber einen reinen Nachtschichtvertrag hast, weiß ich nicht ob es doch anders sein kann bei dir. Vielleicht magst du mal das Ergebnis mitteilen? LG
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