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Frage: Quereinstieg in den öff. Dienst

Frage: Quereinstieg in den öff. Dienst

Mitglied inaktiv

Habe selbst immer im öff. Dienst gearbeitet und deshalb ist meine Eingruppierung/Einstufung keine Frage. Wie ist es aber, wenn jemand, der jahrelang in der Wirtschaft gearbeitet hat quereinsteigt? Grundsätzlich wird im TVL ja nach Dienstjahren vergütet. Wer sein erstes Jahr im öff. Dienst absolviert, fängt bei Stufe 1 an und mit der Zeit "verdient" man sich die höheren Einstufungen. Können "Wechsler" aus der Wirtschaft die Einstufung verhandeln? Gibt es da Kriterien, die einen Vergleich erlauben und bei entsprechender Berufserfahrung die höhere Einstufung rechtfertigen? Ich habe gelesen, dass bei einschlägiger Berufserfahrung auch Stufe 2 gegeben werden kann. Für hochqualifizierte Leute mit langer Berufserfahrung meiner Meinung nach inakzeptabel wenig. Wer kennt sich aus? Habt ihr Erfahrungen?


Mitglied inaktiv

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Hallo, bei mehr als einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung muss in Stufe 2 eingestellt werden. Weitere Jahre Berufserfahrung können anerkannt werden (müssen aber nicht), damit kann man durchaus auch direkt auf Stufe 4 kommen. Dies wird aber wohl sehr unterschiedlich gehandhabt. Gruß, Renate


Mitglied inaktiv

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oder Du musst schon soooo gut sein, dass der öD Dich UNBEDINGT haben will dann würde es gehen. Oder nach der Probezeit, sie sehen wie gut Du bist, dass Du dann nochmal verhandeln kannst. Aber im Regelfall fängst Du klein, d.h. bei Stufe 1, an. Das Problem haben hier auch so einige, die wechseln möchten. Da ja schon beim Regelaufstieg einige auf Stufe 2, 3, 4 etc warten, nehmen die nicht gerne jemanden von draußen, der dann direkt auf der entsprechenden Stufe einsteigen will. Aber viel Glück wünsche ich Dir trotzdem! LG Nicole


Mitglied inaktiv

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Hallo, das ist einfach falsch, zumindest beim TV-L. Bei mehr als einem Jahr Berufserfahrung ist Stufe 2 vorgeschrieben, ab Februar 2010 ist übrigens bei mehr als 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung Stufe 3 vorgeschrieben, ich habe es gerade noch mal nachgesehen, TVL § 16, Abs. 2. Nur was darüber hinaus geht ist Ermessenssache. Gruß, Renate


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Hallo! Renate hat Recht! Ich arbeite als Personalsachbearbeiterin täglich mit TV-L und bin derzeit auch wieder mit Einstellungen arg beschäftigt. § 16 TV-L sieht die Anrechnung sog. "förderlicher Zeiten" vor. In meinem Bereich (Schule) gibt es dazu auch entsprechende Erlasse! Ich kann mich gerne mal schlaumachen, wie das ganze im TV-öD aussieht, wenn´s gewünscht wird. Ich habe da nen lieben Ex-Azubi im Personalamt sitzen, dem hab ich noch kein frohes neues Jahr gewünscht *lach* Gruß, Elle


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für eure Antworten. Und auf eure Anregung hin habe ich mir auch nochmal §16 pp. angeschaut. Nichtsdestotrotz sind mir eure Praxiserfahrungen wichtig. Zumeist, aber nicht immer (habe auch schon einmal eine Falschauskunft bekommen), ist die Frage der Vergütung (im öD Eingruppierung, -stufung) ja im Vorstellungsgespräch zu klären. Dafür ist es aber auch gut zu wissen, was üblich ist. Tatsächlich handelt es sich hier um eine hochqualifizierte Stelle, die für Anfänger ungeeignet ist.


Mitglied inaktiv

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Hallo, bin selber aus der Wirtschaft in den ÖD gewechselt und mit mehr als Stufe 1 eingestiegen. LG 29+4