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Frage bzl. Arbiet

Thema: Frage bzl. Arbiet

Ich habe Arzthelferin gelernt und dann eine 2. Ausbildung zur Krankenschwester angefangen. Bin jetzt in Elternzeit bis September 2009. Kann wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeiten nicht meine Ausbildung zu Ende machen (bin im 1. Jahr). Nun habe ich die Möglichkeit stundenweise im Supermarkt zu arbeiten. Da würde dann meine Schwiema aufpassen. Muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen? Ja, oder? Wegen der mangelden betreuungsmöglichkeiten muss ich ja ledier auch kündigen. Wann mache ich das am besten? Da sperren die mir doch erst mal 3 Monate Arbeitslosengeld. Was ist mit der Krankenversicherung. Irgendwie blicke ich nicht so Recht durch. Danke im Vorraus.

Mitglied inaktiv - 19.10.2008, 13:56



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kannst du nicht erst mit dem arbeitgeber reden bevor du kündigst? vielleicht gibts die möglichkeit deine ausbildung in teilzeit weiterzumachen.

Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 19:39



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um Beendigung der Ausbildung bemühen. Du hast noch 11 lange Monate, um eine Betreuungsmöglichkeit zu finden. Ein Job in der EZ ist anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig. Trini

Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 10:04