Mitglied inaktiv
Hallo, gibt es einen Link oder ein Forum, wo ich schulrechtliche Detailfragen mit anderen Lehrern oder Schulrechtlern klären kann? Es geht um Zensuren: Die Frage lautet, ob man trotz kompletter Abwesenheit eines Schülers, den man nie gesehen hat (= Dauerschwänzer) diesen mit einer "6" zensieren muss oder im Zeugnis "o.B." (=ohne Bewertung) eingetragen kann? Ich habe einige Schüler (Hauptschüler), die ich noch nie oder nur dreimal gesehen habe und denen ich eine "6" geben soll, weil das der Klassenlehrer so möchte. Meines Erachtens gibts aber hier in Berlin eine Regelung, dass der Schüler dann nicht zensiert wird (= o.B.), weil erst nach sechs Wochen Anwesenheit eine Zensur gebildet werden kann. Wie handhabt ihr das in anderen Bundesländern bzw. in Berlin an der Sek 1? Katinka K.
ich kopiere dir mal was vom Schulministerium nrw, bildungsportal rein: "Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 4 APO-S I). Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht." Daraus lese ich: wenn es keine Regelung bezüglich prozentualen Mindestzahl gibt, dann ist die 6 in Ordnung!!! Ist bei uns an der Schule so: Bei unentschuldigtem (!) Fehlen rasselt es die 6 plus Anzahl unentschuldigter Fehlstunden; LG
aha, interessant, aber bei uns (in Berlin) gabs letztens ein Rundschreiben, das nochmal darauf hinwies, dass eben nur dann eine Zensur erteilt werden kann, wenn der Schüler sechs Wochen am Stück (mit einer erlaubten Fehlstunde) anwesend ist. Das ist wohl die Antwort auf die große Menge an Schwänzern hier? Die Problematik betrifft in den Hauptschulen mehrere Schüler pro Klasse. K.
Letztlich finde ich eine 6 aussagekräftiger.... denn ohne Bewertung kann auch einen Attesthintergrund haben, etc... 6 ist ungenügend.... Aber da bildung Ländersache ist, musst du tatsächlich vor Ort nachfragen und nicht mit nem anderen Bundesland vergleichen... LG (die grade an der HS mehrere solchen 6 geben muss)
tatsächlich ist es doch aber sinnvoller, die bewertung zu verweigern, eben weil es nichts zu bewerten gibt. eine 6 wiederrum bewertet ja nicht die erbrachte leistung, sondern schlicht und ergreifend die physische anwesenheit der sus und ist deshalb...äh...blöd! so eine seite auf der man so etwas nachlesen könnte, fände ich aber auch interessant ;-) liebe grüße aus berlin nach berlin und den ganzen rest drumherum *käthe*
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