M@mi
Hallo, ich stille meine Tochter (6 Monate) noch voll und gehe seit 1 Monat wieder Vollzeit arbeiten. Im Dienst nutze ich 2x pro Schicht eine Stillpause, in der ich abpumpe. Jetzt kommt unsere Personalabteilung daher, ich solle doch mal ein Attest einer Hebamme oder meines FA bringen, wenn das noch länger geht mit dem stillen, weil sie wollen versuchen, von der KK Geld zu bekommen, das ihnen "druch die Lappen" geht, weil ich 2x tgl ne viertel Stunde abpumpe. Darf der AG ein Attest verlangen und wenn ja, wer muss die Kosten dafür übernehmen? Weiß da von euch wer Bescheid? Danke!
Deiner Personalleitung sollte eigentlich das aktuelle Mutterschutzgesetz vorliegen, darin steht auch was über Stillpausen. Das ist doch unmöglich, deine Tochter ist erst 6 Monate alt (wenn das Kind 2 Jahre wäre, dann könnte ich sowas noch irgendwie verstehen).
Kann mir nicht vorstellen, dass die KK da irgendwelche Kosten übernimmt? Es ist dein Recht, diese Pausen zu nehmen. Punkt. (Was machen die bei euch mit rauchenden Mitarbeitern? Wird denen auch Geld abgezogen? Oder denen, die etwas länger auf dem Klo sitzen? Arrgggh...)
Lass dich nicht unterkriegen!!!!
LG D.
Hallo, ich muss dazu sagen, Erfahrung habe ich mit dem Thema nicht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass die Krankenkasse dem Arbeitgeber Kosten erstattet. Ich hoffe, ich kann meine Überlegungen verständlich ausdrücken: Im Mutterschutzgesetz ist ja geregelt, dass stillende Mütter während der Arbeitszeit Stillpausen machen dürfen. Der Arbeitgeber muss ja für Dich bezahlen, obwohl Du in dieser Zeit gar nicht arbeitest. Ich vermute, das ist genauso wie Teil-Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft. Man bekommt vollen Lohn, obwohl man nur einen Teil arbeitet. Beim Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ist es ja so, dass zunächst der Arbeitgeber den Lohn bezahlt, dann aber von der Krankenkasse über ein Umlageverfahren den Lohn wieder zurück bekommt. Beim Stillen kann ich es mir ähnlich vorstellen. Deshalb würde es meiner Meinung nach auch Sinn machen, wenn Dein Arbeitgeber eine Bestätigung für die Krankenkasse will. Wenn Dein Arbeitgeber von Dir ein Attest verlangt, muss er es auch bezahlen. Liebe Grüße Luvi
lg melli
Das Mutterschutzgesetz gibt keine zeitliche Begrenzung für die Stillzeit. Es gibt aber Rechtssprechung dazu, dass der Stillzeit-Anspruch sich normalerweise auf ein bis anderthalb Jahre beschränkt (siehe z.B. komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=6059&lid=DE&bid=ARB&) Aber das erste Jahr sollte eigentlich ziemlich unstrittig sein. Im Zweifel müsste das Ganze also vom Arbeitsgericht erschieden werden... LG sun
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