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ev. neuer Arbeitgeber

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golfer

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darf ich falls es klappt bereis beim neuen AG arbeiten obwohl ich beim alten noch Urlaub habe.....oder ev. die eine Woche auf 400,.e arbeiten


speedy

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Antwort auf Beitrag von golfer

Hi, Urlaub dient der Erholung, zumdem besteht das alte Arbeitsverhältnis noch, insofern darfst du noch nicht für einen neuen AG tätig werden. Dafür würde ein Aufhebungsvertrag benötigt. Eine Nebentätigkeit auf 450 Eur-Basis wäre mit Genehmigung durch den alten AG aber möglich, sofern die AG nicht im Wettbewerb stehen. Gruß, Speedy


golfer

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Antwort auf Beitrag von speedy

DAnke für deine klare Auskunft