Mitglied inaktiv
Hallo! Hab da mal ne Frage, vielleicht kennt sich da jemand von Euch aus: Ab Mai fange ich in meinem alten Job wieder mit 20-Std./Woche an zu arbeiten. Der Job macht mir Spaß, keine Frage, es ist ok. Trotzdem hab ich schon seit langem (eigentlich schon vor der Schwangerschaft) das Gefühl was anderes machen zu wollen. Raus aus dem alten Trott. Z.b. würde mich eine Ausbildung zur Ernährungsberaterin interessieren. Weiß jemand, ob man diese Art der Ausbildung selber zahlen muss, oder bekommt man einen Zuschuss? Was braucht man für Voraussetzungen ? Wo kann man nach dieser Ausbildung dann arbeiten? Ich dank euch schonmal! Liebe Grüße! Sabrina
ist haushalts und ernährungswissenschaften, und das muss man dann studieren, um ernährungsberaterin zu werden.Es gibt auch Ausbildungsberufe wie z.B: Diätassistentin, die dnan auch Ernährungsberatung machen, aber im Prinzip ist es ein Studium. LG Henni
aber es gibt so einige "Nischen" für Ernährungsberatung. Ich bin selbst Lebensmitteltchnologin und hatte letztens das "Vergnügen" einen Vortrag einer Mikro-Nährstofftherapeutin zu hören. Es ... war... gruselig. Ich denke, Ernährungsberater ist genauso wenig geschützt wie Heilpraktiker oder Vermögensberater. Und die meisten, die so eine "Ausbildung" anbieten, wollen was verkaufen. Trini
.. im Netz etwas schlau gemacht. Also man kann diese "Ausbildung" bei so einigen Anbietern machen, als Fernstudium. Das dauert ca. 12 Monate und danach bekommt man ein Zertifikat. Das schreckt mich ehrlich gesagt auch ab, da ich nicht weiß was ich danach damit anfangen soll. Aber ich wollte mal nächste Woche zum Arbeitsamt gehen und mich informieren. Die können einem doch sicher sagen, welche Möglichkeiten es danch gibt oder ob es aus ihrer Sicht überhaupt Sinn macht. Vielen Dank nochmal an Euch und liebe Grüße! Sabrina
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit