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Elternzeit

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NadineMats

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Hallo, ich habe mal eine Frage: Ich habe bis zum 30.5.19 elternzeit beantragt. Da sich kurzfristig ergeben hat, dass wir weg ziehen und mein Mann nicht so leicht einen Job findet, würde ich gerne wissen, ob irgendwie die Möglichkeit besteht, dass ich ab Februar 2019 arbeite gehe und mein Mann dann in elternzeit geht?


Himbeere2008

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Antwort auf Beitrag von NadineMats

Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.


NadineMats

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Und wie sieht es aus, wenn ich kündige und mich um mein Kind weiterhin kümmere? Bekomm ich dann wenigstens noch weiterhin mein Elterngeld?


QueenMum

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Antwort auf Beitrag von NadineMats

Was meinst du jetzt genau Elternzeit oder Elterngeldbezug es sind beides von einander unabhängige Sachen ? War denn dein Mann vor der Geburt arbeiten ? Die Elternzeit musst du mit deinem Arbeitgeber klären, den Elterngeldbezug mit dem Amt. Du kannst aber 30 Std arbeiten gehen und das Basis Elterngeld in Elterngeld Plus umwandeln lassen. Kündigen wäre die denkbar schlechteste Konstellation zudem dein Mann dein Kind betreuen kann.


Felica

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Antwort auf Beitrag von NadineMats

Elternzeit bedeutet das dein AG sich für diese Zeit verpflichtet dir deine Arbeit frei zu hakte so das du nach der EZ noch garantiert einen Arbeitsplatz hast. Deshalb hat man auch nur dann EZ wenn man einen AG hat. Ohne AG muss ja nichts geschützt werden. EG dagegen ist etwas was der Staat Eltern dafür zahlt das diese wegen der Kinderbetreuung etwas zurück treten müssen. ist völlig egal ob man einen AG hat oder keinen. jeder hat Anspruch auf EG, wie hoch genau hängt halt aber vom Einkommen vor der Geburt ab. Damit dein mann ALG1 bekommt, darf er nicht für die Kinderbetreuung zuständig sein. Weil wenn er das Kind betreuen muss weil du wieder arbeitest, steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also bekommt er dann kein ALG1. Er könnte aber, je nachdem wie alt euer Kind ist, noch Anspruch auf EG haben. Du schreibst zwar bis wann du EZ hast, nicht aber wann euer Kind geboren wurde, was das weit wichtigere Datum ist. Wichtigste Frage, das wird auch das Amt interessieren, warum müsst ihr umziehen obwohl dein mann scheinbar dort noch gar keinen Job hat. Je nachdem droht da auch eine Sperre wenn keine gute Begründung. Für dich gilt, man darf in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. das geht bei dem eigentlichen AG, oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Einkommen führt dabei solange man EG bekommt dort zu Einbussen da es auf das EG angerechnet wird. Wer EG Plus bekommt darf etwas mehr verdienen wie wer Basis-EG bekommt. Sobald kein EG mehr gezahlt wird, darf man nur nicht mehr wie auf 30 Std die Woche kommen. Egal wie hoch das Einkommen ist. Willst du die EZ verkürzen, benötigst du die Zustimmung des AG, das darf er in den allermeisten Fällen verweigern, nur in Härtefällen nicht. Plötzliche Arbeitslosigkeit deines Mannes wäre so ein Härtefall. Aber wenn ihr umziehen müsst, kannst du dann überhaupt wieder bei deinem AG arbeiten?