LevkeP
Hallo, Unser erster Sohnemann kommt im Mai 2015 zur Welt und nun beschäftigen wir uns natürlich im Moment schon mit dem Thema Elternzeit. Ich möchte gerne 3 Jahre nehmen, wovon ich ab dem 13. LM in Teilzeit (30 Std.) arbeiten möchte. Grundsätzlich klingt das erst mal einfach ;-) Nun mein Problem dabei: Mein jetziger Arbeitsplatz im Unternehmen ist über 100 km von unserem zu Hause entfernt und ich hoffe darauf, dann ab dem 13. LM den Job innerhalb der Firma wechseln zu können, sodass ich "vor der Haustür" arbeiten kann. Wenn ich den anderen Job aber nur bekommen kann, wenn ich Vollzeit arbeite (was auch kein Problem mehr wäre, wenn ich nah am Wohnort eingesetzt bin), würde ich gerne die Möglichkeit haben, die EZ nach dem 12. LM abzubrechen, damit ich wieder Vollzeit arbeiten kann (natürlich unter der Voraussetzung, dass der AG zustimmt). Kann mir jemand sagen, ob das möglich ist? Vielen Dank im Voraus.
Hi, prinzipiell hast du den Kern schon richtig erkannt - mit der Zustimmung des AG geht jede Änderung, ohne nach deiner erstmaligen Mitteilung gar keine :) Daher mein Rat: Lege dich zunächst nur auf 2 Jahre fest - das dritte Jahr anhängen kannst du dann nämlich auch noch ohne die Zustimmung des AG, andersherum geht es nicht. Also einmal auf 3 Jahre festgelegt, Änderung nur noch mit der Zustimmung des AG möglich. Gruß, Speedy
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