Mitglied inaktiv
hallo, folgende frage: meine elternzeit endet am 19.08.07 und ich würde auch regulär vollzeit bei meinem alten AG wieder anfangen. da ich mich aber beruflich verändern möchte schreibe ich momentan bewerbungen mit einstiegstermin 01.08.07. jetzt bin ich etwas unsicher, zu welchem termin ich bei meinem alten AG kündigen muss, damit ich am 01.08.07 bei meinem neuen AG anfangen kann. in meinem arbeitsvertrag steht, das ich eine kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende oder zum 15. habe. muuss ich dann am, z.b., am 30.06.07 zum 31.07.07 kündigen? vielen dank anja
Hallo, also ich verstehe es so: Lt. Deinem Vertrag bis zum 30.6.07 die Kündigung abgeben, die dann zum 31.7.07 das Vertragsverhältnis beendet. ABER: Beim Ende der Elternzeit gilt eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten. Ich denke, das gilt auch für Dich! Und das hieße, Du musst schon zum 30.4. schriftlich kündigen. Lies doch mal selbst nach: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm Ich verstehe, dass Du Dir Deinen alten Arbeitgeber so lange wie möglich als "Notlösung" offen halten willst, aber ich würde da kein Risiko eingehen. Viele Grüße Ulli
Es gibt da zwei Fristen: Kündigung innerh. der EZ (also zum 1.8.) -> Kündigungsfrist eben 1 Monat Kündigung zum Ende der EZ (Mitte August) -> Kündigungsfrist 3 Monate nach BErzGG Viele Grüße Desirée
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