dee1972
Ich hab zwar ein einem der letzten Threads gelesen, dass viele keine Prämien oder Weihnachtsgeld mehr bekommen, hätte aber trotzdem gern eure Meinung zu folgender Situation: Für die Mitarbeiter unserer Abteilung gibt es eine kleine Weihnachtsgratifikation. Nicht viel, aber besser als gar nichts, denn unser Stundenlohn ist eh schon... na sagen wir mal..."erbärmlich". Aber: wir Mütter in der Elternzeit bekommen diese nicht?!? Klar, im ersten Jahr, als wir zu Hause waren, stand uns das nicht zu, gar keine Frage. Aber seit dem 2. Jahr arbeiten wir doch wieder. Sind auch die Einzigen, die zu Überstunden rangezogen werden, da wir ja "eh nur Teilzeit" (OT) arbeiten. Auch bei der Frage nach einer Lohnerhöhung hiess es: Das ist erst möglich, wenn die Elternzeit zu Ende ist. Ist das so? Warum? Wir haben doch trotz Elternzeit einen unbefristeten Vertrag, sind langjährige Mitarbeiterinnen? Was meint ihr dazu? LG D.
Hi, das verstößt m.E. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher rechtswidrig. Zumindest anteilig stehen euch auch Prämien etc zu, wenn sie gezahlt werden (auch wenn es eine freiwillige Leistung ist). Gruß, speedy
Danke für deine Antwort. So denken wir eigentlich auch, da wir ja auch das ganze Jahr gearbeitet haben. Werden also um ein Gespräch bitten. LG D.
. Ich erkundige mich mal, wenn ich es morgen schaffe, nach einen § dazu.
Liebe dee1972, du schreibst, dass du in der Elternzeit bist. Bedeutet das, dass du nun einen 400-Euro-Job hast? Dann bekommst du evtl. kein Weihnachtsgeld, weil damit die Geringfügigkeitsgrenze überschritten würde und Sozialversicherungsbeiträgebeiträge und Lohnsteuer anfallen würden. LG, bcMama
Nein, in der Elternzeit kann man doch bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Ich zahle also ganz normal Lohnsteuer und Versicherungsbeiträge.
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