verwünscht
Hallo Folgende Situation. Meine kleinste ist derzeit 9 Monate alt und wir möchten gern noch ein Geschwisterchen für sie! Nun sollte ich meinen Job dann wieder antreten,nur wie läuft es wenn ich bis dahin wieder schwanger sein sollte? Ich bin der Meinung,dass ich dann wieder bis zum Mutterschutz arbeiten werde... Liege ich da richtig ? Mein Chef wird es mir danken wenn er hört,dass ich wieder schwanger bin :D aber nun,dass ändert ja nichts an der Tatsache,dass er dann weiterhin die 67 % Lohn zahlen muss wenn ich wieder in Mutterschutz gehe... Oder ? Vielen dank in vorraus und Liebe grüße
Elterngeld wird doch aus Steuermitteln bezahlt...oder liege ich da falsch-....die Zeit vom Mutterschutz muss er bezahlen...mein Gott ist halt so.....schau dass du es zeitgerecht hinbringst...was machst mit deinem Kinn wenn du inzwischen hochschwanger Volzeit arbeitn ghen willst..... ![]()
klar, während der Schwangerschaft bis zum Mutterschutz mußt Du nach Ablauf der Elternzeit für Kind 1 arbeiten. Und genießt sogar direkt wieder Kündigungsschutz. Im neuen Mutterschutz bei Kind 2 stockt der AG auf vom Mutterschaftsgeld zu Deinem bisherigen Einkommen. Wenn Du aber mit Kind 2 auch Elternzeit verbringen möchtest, richtet sich das neue Elterngeld nach Deinem selbst erarbeiteten Einkommen der letzten 12 Monate. Erschrick also nicht, wenn Du dann den neuen Elterngeldbescheid bekommst und der verdammt niedrig ausfällt.
Wenn man zwischen dem EG und dem zweiten Kind wieder arbeiten gegangen ist, dann fällt das zweite EG nicht kleiner aus. Die Monate in denen EG bezogen wurden fallen aus der Berechnung raus. Dafür werden, so nötig um die 12 Monate voll zu bekommen, Monate von vor dem ersten Kind genommen. Der AG muss allerdings im Mutterschutz deutlich mehr als 67% bezahlen, er muss aufstocken bis zum normalen Gehalt - und das Mutterschaftsgeld von der KK beträgt ja nur 13€ am Tag. Das Geld allerdings bekommt er wieder. LG Sabine
Danke - diese Frage, von wegen 12 Monate Verdienstnachweis, stell ich mir auch schon lange. Hab nämlich nicht vor ganze zwölf Monate zwischen den beiden Kinderm zu arbeiten - basteln grad am zweiten Danke
Das neue Elterngeld richtet sich nach den letzten 12 Monaten ABER die Elterngeld Monate vom vorigem Kind werden rausgenommen und dafür die entsprechende Monatsanzahl von vor dem letzten Elterngeld herangezogen. Also wenn z.B. Kind 1 kam 1.3.11, Mama geht arbeiten ab 1.3.12 und Geburt von Kind 2 am 1.9.12, dann berrechnet sich das Elterngeld aus den Monaten1.3.12-31.8.12 (also 6Monate) und wird ergänzt um die 6 Monate von vor Kind 1 (also 1.9.11-28.2.11). Zumindest war es bei mir so, meine Kleine ist aber schon drei, könnte sich also schon was geändert haben... mir hatte es leider nichts gebracht, denn in den STudenten-HiWi-Jobs gab es so wenig, dass ich trotzdem nur auf den mindestsatz kam, zusätzlich gab es dann aber beim zweiten Kind 75Euro Geschwisterbonus, keine Ahnung, ob man den auch bekommt, wenn man 67% bekommt, denke aber schon (hieß den gibt es immer, wenn ein zweites Kind unter drei Jahren vorhanden ist) Also finanziell spricht sicher nichts dagegen es so zu handhaben, einzig das Verhältnis zum Chef könnte leiden und man muss sich natürlich überlegen wie man es mit der Kinderbetreuung anstellen will, wobei ich meinen Großen in der KiTa hatte (sehr familiäre KiTa mit 4 zu 1 Betreuungsschlüssel) und das war am Ende der zweiten Schwangerschaft und am Anfang mit Baby echt Gold wert, auch wenn ich in der Zeit "nur" studiert habe und eher wenig Kurse belegt hatte, mein Mann war eben von früh bis spät arbeiten und ich konnte mich vormittags eben noch so manchesmal mit Kleinem hinlegen und kuscheln/stillen und die Kleine war dann dank ausreichend kuscheleinheiten in der früh am Nachmittag auch mit ner halben Mama zufrieden und Zeit für den Großen (der auch gerade 21 Monate älter ist) war da, würde ich immer wieder so machen...
ok danke , das wußte ich nicht. Bei uns war's auch ein Monat Arbeitslosengeld und auf Nachfrage wurde uns gesagt, daß Transferleistungen jeglicher Art nicht mitgerechnet werden. Darunter habe ich halt auch das Elterngeld verstanden.
Ja, du liegst richtig. Und natürlich wäre das für deinen Chef blöd, weil er anders planen muss, eine Vertretung für dich organisieren muss, etc...Aber einen direkten finanziellen Schaden hat er kaum, vorausgesetzt, er ist Umlage beteiligt. Dann tritt er zwar in Vorkasse mit dem Mutterschutz-Geld, kann sich dieses aber von der Krankenkasse zurück holen. Dein Elterngeld zahle ich bzw. wir alle über unsere Steuern. Aber wenn du noch die 67% bekommst, ist es ja nicht so viel...;-) Weiß nicht, was du arbeitest und ob das auf dich zutriffst, aber meiner Erfahrung nach sind Chefs immer dankbar, wenn man ihnen einen Plan präsentiert, wie Chef die Zeit überbrücken kann, bzw. wenn man relativ schnell wieder anfangen kann. Viele Grüße und alles Gute!
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