Elternforum Baby und Job

Elternzeit /-geld

Elternzeit /-geld

Cheesecake91

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Hallo zusammen, mein Baby kommt erst im Februar, aber ich habe mir letztens schon Gedanken gemacht um Elternzeit und Elterngeld Da ich zu diesen nervigen Erstgebährenden gehöre, die von nichts ne Ahnung haben sind mir einige Fragen in den Sinn gekommen. Ich würde gerne 1 Jahr und 3 Monate in Elternzeit gehen. Ich habe ja schon gelesen, dass ich maximal 12 Monate Elterngeld bekomme, also würde ich die letzten 3 Monate nichts bekommen? Ich würde in den 3 Monaten gerne bei auf 450€ Basis bei meinem derzeitigen Arbeitgeber arbeiten gehen (insofern dieser einverstanden ist). Würde das irgendwie aufs Elterngeld angerechnet werden? Und dann noch eine Frage: Die Elternzeit muss ja 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragt werden. Das bedeutet spätestens eine Woche nach Geburt des Kindes. Wenn das Kind also theoretisch am 23.02.20 zur Welt kommt, müsste ich dann Elternzeit bis zum 22.05.21 beantragen, richtig? Kann man die Elternzeit auch schon vor Geburt beantragen? (dann weiß ich ja den genauen Geburtstermin noch nicht) Sorry für die doofen Fragen Liebe Grüße


Felica

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Antwort auf Beitrag von Cheesecake91

Kannst du vor Geburt. Ich habe meinem AG mündlich vorher immer einen groben Plan gesagt, schriftlich dann in der Woche nach Geburt. Ich habe die EZ immer ab Geburt gerechnet, läuft ja eh dann mit Mutterschutz zusammen Macht das longieren mit den Daten leichter. Ach ja, und wenn du kein EG mehr bekommst bist du auch nicht an Lebebsmonate oa gebunden. Kannst also jedes beliebige Datum als Ende der EZ eintragen, muss nur vor dem 3ten Geburtstag liegen. Mein Rat an dich, auch weil es schwer sein wird einen Betreuungsplatz für Februar oder Mai zu bekommen, reiche gleich 2 Jahre EZ ein. Den du musst dich für 2 Jahre festlegen. Sooft wenn du dann keinen Platz bekommst und kündigen müsst. Sobald du kein EG mehr bekommst darfst du verdienen was du magst, du darfst halt nur nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Minijob oder TZ ist also kein Problem. Das darfst du dann übrigens bei deinem AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Falls er keine TZ-Stelle hat welche mit deiner Betreuung passt.


Cheesecake91

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ok, vielen Dank