Weta
Ich brauch mal eure Hilfe, vielleicht kennt sich ja einer aus. Ich habe meine Ausbildung nach dem 2. Jahr für ein Jahr Elternzeit unterbrochen. Dieses Jahr ist ab September zu Ende, deswegen habe ich fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit gestellt, um Zeit zu haben, mich wo anders zu bewerben. In meinen Betrieb dort möchte ich nicht zurück, dort kann ich nicht in Teilzeit arbeiten. Eben kam die Antwort, dass die Verlängerung nicht möglich ist, da mein Chef, wenn ich dann wieder anfangen würde, gar nicht mehr arbeiten möchte, da er dann in Rente ist. Ich habe ihm allerdings geschrieben, dass ich auf der Suche nach einem anderen Betrieb bin. Also wenn 2020 meine 3 Jahre Elternzeit vorbei sind, möchte ich dort gar nicht wieder einsteigen. Darf er denn die Verlängerung ablehnen aus dem oben genannten Grund? Ich hoffe jemand kann mir helfen.
du musst dich für die ersten beiden jahre entscheiden. das hast du getan, in dem du ein jahr elternzeit wolltest und danach zurückkommen. somit rechnet er mit dir und du hast keine möglichkeit, das ohne seine zustimmung zu verlängern. du hättest zwei jahre elternzeit nehmen müssen, dann wäre alles ok gewesen. jetzt bleibt dir nix andres übrig als zurückzugehen oder zu kündigen. er lehnt nicht aus obigem grund ab sondern aus dem von mir genannten. du hättest im zweiten jahr teilzeit arbeiten können. wenn er dir das nicht anbieten kann, dann eben woanders bis 30 h. mit seiner vorherigen zustimmung.
Mh, dass er zustimmen muss weiß ich. Er ist aber verpflichtet nach billigem Ermessen zu entscheiden. Er muss seine betriebliche Zukunft planen und meine familiäre Situation beachten. Mündlich war immer die Rede davon, dass ich in Teilzeit arbeiten kann, nach meiner Elternzeit. Jetzt schreibt er das ginge nicht, das verstehe ich auch, eine vollzeitkraft ist ihm abgesprungen. Es geht ihm ja nicht darum, dass er mit meinem Einstieg dieses Jahr gerechnet hat (das galt schon länger als abgehakt) sondern, dass er in 6 Jahren nicht mehr arbeiten möchte. Deswegen ist meine Frage, ob er meinen Antrag ablehnen darf, weil er bald in Rente geht.
@Mello, das stimmt doch so gar nicht. Eben weil sie 2 Jahre beantragt hatte, steht ihr auch das dritte Jahr zu, wenn fristgerecht eingereicht. Problem hier ist allerdings, dass hier - so habe ich es verstanden - eine Betriebsschließung im Raum steht und somit KANN er nicht verlängern, denn wenn kein Betrieb existiert ist halt Pumpe. Wie soll er dann verlängern? Selbst wenn er die Verlängerung akzeptiert, kann er beim Gewerbeaufsichtsamt eine Sonderkündigung beantragen, bei Betriebsschließung. Resultat ist das Gleiche, sie hat keinen Job mehr und folglich keine EZ. Ist nur für alle Beteiligten mehr Scherereien. Was mir nicht klar ist, wie das 2. EZ Jahr im September zu Ende sein kann, wenn das 3. dann erst 2020 enden würde, aber vielleicht krümmt sich da ja noch die Raumzeit. ;) Ansonsten ändert sich ja nicht viel, ob jetzt mit EZ oder ohne AG, sofern eine Familienversicherung möglich ist. 1 Jahr Hausfrau dranhängen und gut ist. Geld gibt's so oder so ja keins. Sehe da nur ein Problem, wenn man KK bezahlen müsste, weil man nicht familienversichert sein kann. Da kann ggf. eine Hochzeit helfen ;) Und Job suchen wolltest Du ja eh. LG Lilly
Ne hab nur 1 Jahr beantragt anfangs
Weiß jemand wieso der AG in dem Fall zustimmen muss, aber wenn ich direkt 2 Jahre genommen hätte, nicht? Das würde mich interessieren.
Ich dachte eben, ich spiel mit offenen Karten. Bis diesen September finde ich keine neue Ausbildungsstelle mehr, deswegen wollte ich eben noch ein Jahr dran hängen, um versichert zu sein, bis ich 2019 eine Stelle habe.
Er selbst hat mir ja geraten, einen neuen Betrieb zu suchen, damit ich in Teilzeit arbeiten kann.
Vielleicht ruf ich ihn einfach mal an, ich habe das Gefühl, er hat mich mit der Verlängerung falsch verstanden
Danke für eure Antworten!
Also hast Du nur 1 Jahr beantragt und willst jetzt auf 3 Jahre verlängern? Da muss er in der Tat zustimmen und kann es folglich ablehnen, denn Du hattest Dich für die ersten zwei Jahre festgelegt. LG Lilly
Du musst dich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Hast du gemacht, du hast dem AG mitgeteilt das du ein Jahr EZ nimmst und dann wieder arbeiten gehst. Das 3te Jahr allerdings steht dir noch zu. Ist dein Kind noch keine 3 Jahre, darf der AG es nicht ablehnen. Ist dein Kind bereits über 3 Jahre, darf er es aus wichtigen betrieblichen Gründen. Ob der Grund den er genannt hat ausreichend wichtig ist muss im Zweifel dann ein Gericht klären. Warum kündigst du nicht einfach und suchst dir was neues. Finanziell scheinst du es dir ja leisten zu können ohne Einkommen da zu stehen. Wäre doch das einfachste. Du bittest auch nicht um eine Verlängerung sondern um eine erneute Elternzeit. Da liegt dein Fehler. Eien Verlängerung wäre wenn du bereits schon 1,5 Jahre genommen hättest, dich noch in der EZ befinden würdest und aus dieser heraus dann verlängerst. Völlig was anderes.
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