N_Reichel
Liebe Mütter, mein Mann würde gerne Elterteilzeit beantragen und nach der Geburt erstmal nur 30h pro Woche arbeiten um mich und unser Baby zu unterstützen. Er verdient aktuell ca. 2.850€/netto und würde dann wenn wir das Gehalt auf 30h pro Woche runterrechnen nur noch 2.137,50€/netto bekommen. Nun haben wir gelesen, dass es eine Obergrenze von 1.800€ gibt. "Das Elterngeld bemisst sich am Nettomonatseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt und beträgt zwischen 65 und 100 % bzw. 300 bis maximal 1800 Euro." Sind die 1.800€ was es maximal an Elterngeld dazu gibt oder wenn man mehr als 1.800€ verdient bekommt man zusätzlich kein Elterngeld? Laut einem Rechner im Internet bekommen wir folgendes raus: Danke Euch für Eure Hilfe! VG

Höchstens 1.800 Euro Elterngeld.
Hallo Verana, danke für die schnelle Antwort. Zähl ich da als Frau auch mit rein? Oder werden beide Elternteile separat behandelt? DANKE!!
Also man bekommt immer nur das an Elterngeld was wegfällt da es eine Entgeldersatzleistung ist, keine Zusatzleistung. Oder was meinst du genau ? Es giibt auch nur einen der 12 Monate nehmen kann und der andere 2 Monate Elterngeld oder beim Plus das doppelte.
Einkommen wird auf Elterngeld angerechnet. Dein Mann kann seinen Verdienstausfall übers Elterngeld ausgleichen, aber Ihr bekommt nicht 1800 Euro on Top. 1800 ist das Maximum, wenn man gar nicht arbeitet. Besser ist Elterngeld Plus. Die Berechnung ist etwas kompliziert, aber es bleibt einem bei weniger Arbeit mehr vom Elterngeld. Das hab ich gemacht. Als Beispiel, es stünde einem 1800 Euro zu ohne Einkommen. Bei Elterngeld Plus bekommt man 900 Euro. Man darf aber bis zu ca. 66 Prozent des ehemaligen Einkommens dazu verdienen über Teilzeit, ohne dass es angerechnet wird und das Elterngeld sich dadurch wegkürzt.
Ihr habt beide zusammen 14 Monate die ihr aufteilen könnt. Mindestens 2 Monate gehen dabei für deinen Mutterschutz drauf, 2 Lebensmonate muss dein Mann mindestens nehmen um überhaupt Anspruch zu haben. Diese Monate könnt ihr, bis auf die für deinen Mutterschutz, als ganzes nehmen, als sogenanntes Basis-EG. oder gesplittet, als EG Plus. Egal welches von beiden, jedes Einkommen wird angerechnet und das EG gekürzt. Bei Basis-EG mehr wie bei EG Plus. Wie viel EG es gibt hängt davon ab was die Person die gerade EG bezieht, vorher für Einkommen hat. Es zählt also nicht das von euch beiden zusammen, sondern entweder deines oder seines. Bleibt ihr einen Monat beide zusammen, verbraucht ihr beide jeweils einen Monat, also sind 2 für den Zeitraum weg. Wenn ihr splittet als EG und in einem bestimmten Zeitraum beide in TZ arbeitet, könnt ihr evtl auch noch Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben, das wären zusätzliche EG-Monate. Das EG ersetzt wenn man TZ arbeitet zudem nur den Anteil den man durch die gekürzte Arbeitszeit verliert und da auch nur 65% in etwa. Wenn dein Mann also eigentlich 40 Std arbeitet, jetzt wegen EZ und EG nur 30 Std, bekommt er für die Differenz von 10 Std zusätzlich 67% EG, plus den Verdienst vom AG für die 30 Std. Also nichts mit Einkommen für 30 Std plus Höchstsatz von 1800 € an EG. das wäre wirklich zu schön.
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege