koja
Hallo, ich habe schon im Aktuell geschrieben. Hier poste ich es nochmal rein, weil es hier auch immer so gute Tipps gibt: Die Elterngeldstelle hat die Kürzung des Elterngeldes angekündigt. Ich war schon überrascht, da ich gedacht hatte, dass sich der Jahreswechsel auf den Geburtstag des Kindes als Stichtag bezieht und 2010er Kinder nicht darunter fallen. In meinem Bescheid vom letzten Jahr steht nichts von vorläufig und meine Verhältnisse haben sich ja auch nicht geändert. Jetzt finde ich im Netz schon Musterwidersprüche. Hat jemand Ahnung, ob es dafür Erfolgsaussichten gibt? Danke für Hinweise. Ich wünsche einen schönen Tag.
Hi, die Kürzung habae ich auch erhalten. du kannst widersprechen, doch die chancen sind äußerst gering. Es wird ja als Lohnersatzleistung nach dem SGB/BEEG ausgezahlt und unterliegt damit ohnehin der nachträglichen Überprüfung und Anpassung. Ab Gesetzesstichtag treffen dich die Wirkungen voll, nur nicht rückwirkend wegen dem Vertrauensgrundsatz in die Verwaltung. Ich widerspreche wohl einfach mal, aber die Chancen stehen da eher schlecht...(sagt der Jurist in mir). Gruß, Speedy
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