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Elterngeldantrag???

Elterngeldantrag???

Jailine

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Hallo, da unser Wurm ja Ende Juni / Anfang Juli schlüpfen soll "freunde" ich mich jetzt schon mal mit dem Elterngeldantrag an. So weit ist der ja relativ einleuchtend. Da nur ich Elternzeit nehme muss ich ja wohl auch nur die linke Spalte (Elternteil 1) ausfüllen oder? ET ist der 3.07.2013 Heisst das, dass ich Einkommensnachweise für Mai 2012 bis Mai 2013 einreichen muss? Bekomme ja jeden Monat eine recht detailierte Gehaltsabrechnung. Ich gehe davon aus, das diese dann auch als Einkommensnachweis reichen??? und ich den Arbeitgeberanteil nicht vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss??? Und die anderen Antragsteile muss ich ja dann unausgefüllt beilegen oder sehe ich das falsch? Welche Formulare müssen denn für den Elterngeldantrag noch mit? Geburtsnachweis des Kindes im Original ist klar. Dann wollte ich eine Kopie der Geburtskunde von uns mit geben, und eine Kopie vom Perso. Dann klar, den Antrag an sich und die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate als Kopie. Muss ich diesen Bogen für Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse auch mit einreichen? Oder genügt es da, wenn ich den Bescheid über den Mutterschutz dann mir dazu packe, den man ja dann von der KK bekommt? Und wie sieht es mit diesem Wisch aus, den der AG noch ausfüllen soll, was nach der Geburt ist. Also ob man dann nach der Geburt noch weiter arbeitet, und ob man Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld bekommt und so. Ich möchte nach der Geburt 3 Jahre zuhause bleiben und nicht arbeiten. Muss ich dieses Formular dann mit einreichen, oder nicht? Sorry für das ganze Palaber, aber ich möcht auch ungern was vergessen beim Antrag. Auf der anderen Seite möchte ich natürlich nicht unbedingt mehr dazu packen, was ich gar nicht brauche. Danke auf jedenfall schon mal für die Antworten


Kirsche1210

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Antwort auf Beitrag von Jailine

Warum liest du dir nicht mal die Hilfeinfos durch...da steht alles... Du musst alles ausfüllen was auf dich zutrifft. Wie lange du elterngeld beziehen willst. 3 Jahre Elternzeit aber es gibt mir für maximal 24 Monate elterngeld. Die Anlage des Arbeitgebers musst du ausfüllen lassen (macht ua sein Steuerbüro) und den Teil der Krankenkasse kannst du auch erst nach der Geburt abgeben in der Kk. Die KK füllt dir das aus und schickt es dir zu. Eine Kopie vom Personalausweis und deine Urkunde brauchst du nicht,da auf der Geburtsurkunde schon Mutter (&Vater wenn vorher beim Jugendamt angemeldet oder bei verheiratet automatisch) draufstehen. Wenn dein ET der Juli ist dann musst du Nachweise von Juli 12- Juni 13 abgeben und die Nachweise reichen,den Rest finden die raus sollten es alles unterschiedliche Löhne sein. Wenn du während der Elternzeit arbeiten gehst dann muss dein Chef dieses Blatt auch ausfüllen ansonsten kannst du es weglassen. Bei weiteren fragen Ruf die zuständige stelle an, dafür sind die ja da und im Internet findet man auch genug...


speedy

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Antwort auf Beitrag von Jailine

Hi, wenn du monatl. Gehaltsabrechnungen bekommst, reicht das für den Antrag, das AG-Formular ist dann nicht mehr nötig. Du brauchst alle vollen Monate vor dem Beginn des MuSchu (Wenn dein MuSchu also im Mai beginnt, dann Mai 2012 bis einschl. April 2013. Dann brauchst du noch die Bescheinigung über Zeitraum und Höhe des MuSchugeldes von der Krankenkasse (bekommst du dort nach der Geburt), denn dieses und die AG Zuzahlung wird vom EG abgezogen, so dass es faktisch während des MuSchu kein Elterngeld gibt. Ansonsten musst du das Formular vollständig ausfüllen, d.h. auch angeben, ob du während des EG-Bezugs arbeiten willst etc. Wie lange du aber EZ in Anspruch nimmst, ist denen egal, das teilst du nur deinem AG mit. Gruß, Speedy