drea14
Hallo, ich brauche mal Hilfe beim Elterngeld. Ich bin zur Zeit in Mutterschutz und beziehe aufgrund des vorher voraussichtlich errechneten Entbindungstermin (16.05.2013) Mutterschaftsgeld vom 04.04.13 bis zum 10.07.13. Nunmehr ist jedoch ein Kaiserschnitt unumgänglich und geplant für den 06.05.13. Elternzeit wollen wir dem Bezug des Elterngeldes anpassen. Ich selbe gehe nach dem Mutterschutz wieder arbeiten und der Vater soll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Geplant waren 2 Monaten (Anrechnung Mutterschaftsgeld) für mich und 12 Monate für den Vater. Da das Kind nunmehr jedoch früher kommt, habe ich nach der Geburt nicht nur 8 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sondern länger. Da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, stellt sich jetzt die Frage, für wie lange letztendlich der Vater nach Anspruch des Mutterschaftsgelds am 11.07.2013 Elterngeld gewährt würde. Kann er Elterngeld für Teilmonate beziehen, z. Bsp. Mutter = Anrechnung Mutterschaftsgeld von der Geburt am 06.05.2013 bis 10.07.2013 und Vater ab 11.07.2013 bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats = 05.07.2014. Oder bin ich ganz auf dem Holzweg. Wäre super, wenn mir jemand helfen kann. Habe versucht diese Frage beim Jugendamt, welche für Elterngeld zuständig sind, zu stellen, konnte jedoch niemand genau beantworten. Wichtig ist, dass wir Elternzeit genau so lange nehmen wollen, wie wir Elterngeld beziehen. Da wir dies unseren Arbeitgeber aber rechtzeitig und genau mitteilen müssen, brauchen wir die genauen Anspruchszeiträume. Falls jemand antworten kann, im voraus schon mal vielen Dank.
Hi, es gibt nur ganze EZ-Monate und deren Beginn und Ende richtet sich unabänderlich nach dem Geburtstag des Kindes. Also: Geburtstermin 6.5., dann beginnt jeder Elterngeld-Monat am 6. und endet am 5. des Folgemonats. Nur so können die Monate auch berechnet werden. Der Vater muss seine EZ nicht an einem 6. beginnen, er kann auch später sein, doch dann wird der entsprechende EG-Monat eben nur anteilig bezahlt. Gruß, Speedy
Die Elternzeit beginnt immer an einem 6. d. Monats. Der Vater könnte also nach exakt 2 Monsten in EZ gehen und Du nach kurzer Überschneidung von wenigen tagen dann eben wieder arbeiten. Mutterschaftsgeld für Dich und Elterngeld für den Vater geht auch gleichzeitig. VG und alles Gutre Désirée
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