GoLLoM
Hallöchen! Befasse mich nun grade damit, wie es nächstes Jahr weitergeht... bin verheiratet u. schwanger, werde meinen Zwerg im Februar bekommen. - Elterngeld: ... darf man im ersten Jahr wirklich GAR NIX dazuverdienen?? uff... dann hab ich echt ein finanzielles Problem .. - wann kümmere ich mich am besten um eine Kinderbetreuung? Länger als 1 Jahr werden wir auf meinen Verdienst kaum verzichten können :o( - kann ich mich irgendwo UNVERBINDLICH beraten lassen? Bin nur froh, daß meine Chefin mir bezüglich Arbeitszeiten entgegenkommen wird... arbeite in einem Altenheim und kann dann unsere regulären Frühdienst ja nicht mehr fahren... aber irgendwie stresst mich das alles schon jetzt ;o) Wie schafft ihr das alles ? Hut ab!
Hallo, doch, du darfst zum Elterngeld zuverdienen. Meines Wissens kann man bis zu dreißig Stunden pro Woche arbeiten: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html Aber 100% weiß ich das nicht, geh doch mal zu Pro Familia, einer Familienberatungsstelle (Diakonie etc.bieten das an), auch der Kinderschutzbund oder Familiennetzwerke der jeweiligen Städte haben oft Sprechstunden, in denen du näheres erfahren kannst. Ist vielleicht auch agr nicht schlecht, sich schon mal mit anderen werdenden und berufstätigen Müttern bekannt zu machen, dafür gibt es Elterncafés, wo man auch als Schwangere schon hin kann, Krabbelgruppen, Geburtsvorbereitungskurse. Für einen Krippenplatz solltest du dich, je nachdem, in welchem Bundesland, jetzt schon bewerben. Was nicht bedeutet, dass du dann automatisch einen Platz kriegst. Ich würde auf jeden Fall mehrgleisig fahren (mehrere Bewebrungen) und bei der Wunschadresse öfter mal persönlich aufkreuzen oder zumindest nachfragen. Am besten, du schaust dir mal eine Krippe und eine Tagesmutter an, dann fällt die Entscheidung leichter, welche Betreuungsform du willst. Wenn die Betreuungkosten zu hoch sind kannst du, je nach Einkommen, einen Zuschuss dafür beim Jugendamt beantragen. Viele Grüße
Hi, du darfst dazuverdienen - bis zu 30h/Woche - allerdings wird dir das zu einem großen Teil auf das Elterngeld angerechnet (s. Link zum Rechner im vorherigen Posting). Gruß, Speedy
Hallo, Elterngeld: Du darfst im ersten Jahr dazuverdienen, allerdings wird dir der Verdienst auf das Elterngeld angerechnet. Genau funktioniert das so: Einkommen vor der Elternzeit (Durchschnitt der letzten 12 Monate) MINUS Einkommen während der Elternzeit (nur 1. Jahr) Von der Differenz erhältst du dann Elterngeld - 65% mindestens aber 300€ bei einem Jahr Bezug. ACHTUNG: Da du angestellt bist, erhältst du faktisch nur 10 Monate Elterngeld, weil das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Also zum 1. Geburtstag des Lütten ist das Elterngeld dann durch (bei einem Jahr Bezug). Kinderbetreuung: Wenn du wirklich nach einem Jahr wieder arbeiten musst, solltest du dich relativ schnell umhören. Ich bin auch nach einem Jahr wieder eingestiegen, für einen Platz bei einer Tagesmutti ist die Vorlaufzeit hier 4 Monate. Tagesmütter werden hier über das Jugendamt vermittelt. Kinderkrippe habe ich mich bei dreien angemeldet, wenn wir Glück haben, bekommen wir nächstes Jahr einen Platz. Beratung: Ich war bei ProFamilia. Kann ich nur empfehlen! Die Beratung ist kostenlos und die wissen sogar von Stellen, wo man günstig Möbel etc. herbekommt. Zudem kannst du dort auch erfragen, ob ihr einen Antrag auf Geld aus der Mutter-Kind-STiftung stellen könnt. Der wird direkt von denen weitergeleitet! Ansonsten kann ich dir nur raten: Ein Kind ist immer irgendwie ungeplant, aber wenn man will geht alles! lg Sasumm
Danke für eure Posts! Werd mich dann mal zum Beratungsmarathon begeben :o)
Doch, natürlich darf man dazuverdienen. Du darfst nur nicht mehr als 30 Stunden/Woche arbeiten, wieviel Du verdienst ist nicht gedeckelt, es geht nur über die Anzahl der Stunden. Am besten, Du rufst nochmal bei der Elterngeldstelle an. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Suche Mutmacher. Wie bringt man alles unter einen Hut?
- Geteilte Elternzeit und Teilzeitarbeit
- Mutterschutz-Vollzeit Arbeiten - Elternzeit
- Arbeit und Kinderbetreuung
- Basiselterngeld gleichzeitig mit meinem Partner
- Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger
- Kinderwunsch/ Arbeitgeber/ Loyalität
- Teilzeit nach Brückenzeit
- Kind krank - was sagt man dem ARbeitgeber
- Brückenteilzeit