irmi29
Hallo. Ich arbeite 20 Stunden Teilzeit und habe nebenbei ein Kleingewerbe für ein Kunstgewerbe angemeldet. Wie wird dies mit in das Elterngeld gerechnet. Sind keine Unsummen, die dabei rauskommen. Kennt sich von euch jemand aus? Vielen lieben Dank
Frag mal bei Frau Bader im Expertenforum nach! LG Sabine
Hi, die nebenberuflichen Einkünfte werden wie die anderen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit behandelt und müssen auch mit angegeben werden. Nach Ende des Bezugszeitraumes erfolgt dann eine Überprüfung des Elterngeldes anhand der Steuerbescheide, weil du ja für die Zeit des Elterngeldbezugs eine Prognose der Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit angeben musst. WICHTIG: Sobald ein noch so kleines Nebengewerbe exisitert wird ein anderer Bemessungszeitraum angenommen: Sofern das Nebengegwerbe schon ein volles Kalenderjahr (1.1.-31.12.) vor Beginn des MuSchu existiert, ist der Bemessungszeitraum für sämtliche (!!!) Einkünfte das letzte vollständige Kalenderjahr vor dem MuSchu. Gibt es noch kein vollständiges selbständiges Jahr, zählen wie sonst die 12 Monate vor Beginn MuSchu als Bemessungszeitraum und es muss eine EÜR für die betroffenen Monate eingereicht werden. Durch diese Regelung kann es sowohl zu positiven wie auch zu negativen Effekten kommen - wer erst gerade kurze Zeit wieder angestellt arbeitet ist dadurch evtl. der Verlierer und wer vorher mehr gearbeitet hat als in den letzten Monaten gewinnt... - that's life. Gruß, speedy
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