Mitglied inaktiv
Jetzt gabs ein grundsätzliches Gerichtsurteil: Wenn der bezahlte Lohn unter 2/3 des üblichen tariflich festgelegten Lohns liegt, sei das nicht hinnehmbar, so sinngemäß die Richter, und es könne dagegen vorgegangen werden, und es müsse nachgezahlt werden. In Hamburg hatte jetzt eine in einer Gartenbaufirma beschäftigte Hilfskraft geklagt (sie erhielt rund 3,50 netto Stundenlohn). Und bekam Recht. Die Firma muss ihr jetzt nach vielen Jahren Dumping-Lohn knapp 37.000 Euro nachzahlen. Sich wehren lohnt sich also.
und hoffe, dass es so manche Betriebe vor modernen Sklaverei abschreckt! Ich finde es einfach nur schrecklich, wenn jemand 40Std./Woche arbeitet, und noch vom Amt unterstützt werden muss.....
Allerdings störe ich mich am Ausdruck "Netto-Lohn", denn der AG hat ausschließlich Einfluss auf den Bruttolohn, nicht aber den Nettolohn, hier entscheidet vor allem die Steuerklasse. Hast Du einen Link? Mich würde interessieren, wieviel unter Tarif die Richter noch akzeptieren. Bei Azubis akzeptiert die IHK m.W. maximal eine Ünterschreitung von 20% des Entgelts gegenüber dem Durchschnitt oder Tarif (je nachdem, ob es einen Tarif gibt). Gruß Tina
3,5€ ist beeindruckend wenig netto ist immer schwer zu werten aber selbst wenn es Steuerkklasse I wäre ,käme man auf ein Brutto von vielleicht 6 €, das hat Mc Donalds Qualität
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege