sternchen1410
Hallo ich habe da mal eine Frage. mein Sohn wurde am 14.12. geboren. meine Elternzeit geht eigentlich noch bis zum 14.12. Nun habe ich ein Jobangebot mit 25 STd/ Woche. Möglichst schon ab dem 15.10. Ist es wegen dem Anrechnen egal ob ich zum 15.10 oder zum 01.11 anfangen würde?
Hi, ich nehme an, dass du noch im ersten Jahr der EZ bist (sonst würde gar nichts angerechnet). Dann kommt es alleine auf die Summe an, die du verdienst - d.h. praktisch je eher du anfängst, desto mehr verdienst du, desto mehr wird angerechnet. Gruß, Speedy
Trenn bitte Elternzeit und Elterngeld. In der Elternzeit darfst Du maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, hier gäbe es also kein Problem. Allerdings wirkt sich der Verdienst auf das Elterngeld aus. Es wird nicht direkt "angerechnet", d.h. es funktioniert nicht so, dass Du soviel weniger Elterngeld bekommst, wie Du verdienst. Vielmehr wird geschaut, was Du vor der Geburt verdienst hast (Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Mutterschutz) und nun jetzt verdienst. Vom Unterschied bekommst Du dann 65. bzw 67% je nach Betrag.
Hi, nach meinem Verständnis, musst du bei einer Änderung der Einkommenssituation während der Elterngeldphase dies melden und dann nachträglich deine Gehaltsnachweise einreichen. Vom Amt wird dann für die Zeit wo du Gehalt bekommen hast, das Elterngeld neu berechnet und du musst einen Teil des, für diese Monate schon gezahlten Elterngeldes, zurückzahlen, da du keinen Anspruch auf die volle Summe hast. In sofern macht es schon einen Unterschied, ob du einen halben Monate eher Geld verdienst oder nicht. Beispiel: Ich habe während der letzten 2 Elterngeldmonate schon 50% gearbeitet und habe für diese zwei Monate weniger als 50% des vorher gezahlten Elterngeldes bekommen. Gruß Apydia
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