Mitglied inaktiv
Hallo, wenn ich zum Ende der Elternzeit kündige, muss ich eine Frist einhalten? Und soll/kann ich angeben, dass ich die Stelle wg. Umzug/Ortswechsel nicht mehr antreten kann? Ich habe schon gegoogelt, kann aber nichts finden, was auf meine Situation passt. Herzl.Dank für Antworten. Gruß Libelle
Hallo,
ich kann dir leider nicht weiterhelfen, hätte aber annähernd das gleiche Problem.
Ich muss auch selber kündigen, weil mir mein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz anbieten kann, der zu meiner momentanen familiären Situation passt.
Man bekommt doch aber dann 3 Monate kein Geld, wenn man selber kündigt, oder?
Und von welchem Geld, wird das Arbeitslosengeld dann berechnet? Vom Elterngeld?
Wäre auch dankbar für Antworten! ![]()
Zum Ende der Elternzeit sieht das BErzGG bzw. jetzt das BEEG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der EZ vor. Einen Grund mußt Du nicht reinschreiben, in deinem Fall schadet es nicht, weil es ja nicht am Betrieb liegt und Du noch ein Zeugnid möchtest... Viele Grüße Désirée
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