Mitglied inaktiv
Hallo, wir hatten heute eine Diskussion mit unserer neuen Tagesmutter, weil sie 5 Wochen bezahlten Urlaub machen will während der Ferienzeit (sie hat schulpflichtige Kinder) und falls wir anderweitig zusätzlichen Urlaub machen lässt sie sich das auch durchbezahlen. Wir werden den Urlaub aber gar nicht "synchronisieren" können, weil mein Mann und ich jeweils Kollegen mit schulpflichtigen Kindern haben, die grundsätzlich Vortritt bekommen. So müssen wir dann in den Ferien nicht nur die Tagesmutter bezahlen, obwohl sie gar nicht betreut, sondern noch zusätzlich eine Vertetung suchen, die auch bezahlt werden muss. Und wenn wir dann mal unseren verdienten Urlaub machen, laufen die Kosten auch durch! Ich find das ziemlich unverschämt teuer. Wie macht Ihr das so mit eurer Tagesmutter? LG, Astrid
Hallo Astrid, ich sehe das so, dass wir ja auch die Kinderkrippe das ganze Jahr hindurch bezahlen müsste, und auch die Kinderkrippe (zumindest hier im Ort) festgelegte Schließzeiten hat. Und auch wenn ich in Urlaub fahre, muss ich den Beitrag für die Krippe weiter bezahlen. Somit "ärgere" ich mich nicht über "unangemessene" Forderungen. Wenn du mit dieser Regelung nicht klar kommst, dann wäre es doch sicher sinnvoll, dir eine andere Tagesmutter zu suchen, bei der dir die Konditionen fairer erscheinen, oder? VlG Annette
bloß ist die Tagesmutter im Verhältnis viel teurer als die Krippe (wir zahlen 40 Euro pro Betreuungstag), das schlägt finanziell ganz schön rein.
So sehe ich das auch. Die Krippe ist eine öffentliche Einrichtung. Mit dem Träger der Krippe schließt man einen Betreuungsvertrag. Die Krippe wiederum hat nur eine festgelegte Zahl von Schließtagen (ich glaube, es sind 27). Dort gehen meist 50-100 Kinder hin, arbeiten mehrere vom Träger bezahlte Angestellte. Daher ist die Krippe auch deutlich preiswerter. Zur Tagesmutter geht man ja, weil man entweder keinen Krippenplatz bekommt oder weil einem die Betreuung im Kleinen wichtiger ist. Man hat einen Vertrag nur mit der Tagesmutter. Und dafür zahlt man auch meist das doppelte bis dreifache. Grüße Tina
Hi Astrid, bei der Tagesmutter, von der wir (vor drei Monaten) unseren Krümel betreuen lassen wollten, war es so, dass sie pro Jahr 4 Wochen bezahlten Urlaub verlangte, also wenn das Kind z.B. 2x pro Woche hingeht, macht das entsprechend 8 bezahlte Urlaubstage, usw. Für den Fall, dass wir außerhalb ihres Urlaubes den Kleinen nicht zu ihr gebracht hätten, hätten wir trotzdem gezahlt. Das war für uns eine blöde Lösung, da ich als Lehrerin ja ca. 13 unterrichtsfreie Wochen im Jahr habe, in denen ich den Kleinen nicht ständig zur Tagesmutter bringen will. Wenn die Tagesmutter ihren Urlaub dann während der Schulzeit nimmt (wollte sie machen, da ihre Kinder noch nicht schulpflichtig waren), sind wir aufgeschmissen. Naja, inzwischen haben wir uns für zwei Kinderfrauen entschieden, die unseren Krümel bei uns zu Hause betreuen. Die haben jeweils einen Minijob, und somit auch Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub sowie auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen (das war bei der Tagesmutter übrigens auch so). Vielleicht kannst Du ja nochmal mit der Tagemutter reden und ihr Eure Situation schildern, denn 5 Wochen bezahlten Urlaub finde ich etwas viel. Oder guck mal in Euren Vertrag, den Ihr mit der Tagesmutter habt. Vielleicht gibt es ja auch noch eine Tagesmutterbörse, die Euch sagen können, was in Eurer Stadt so ublich ist. LG und gutes Gelingen. Philipps-Mama
Meine Kleine war auch fast 3 Jahre bei ihrer Tagesmutter, und da war auch vertraglich 4 Wochen bezahlter Urlaub festgelegt. Der Vertrag war übrigens vom Jugendamt, das ist allso wohl nicht außergewöhnlich. Die Urlaubszeiten wurden immer Anfang des Jahres bekanntgegeben, so daß sich jeder drauf einstellen konnte. Da sie mehrere Kinder in Betreuung hatte, hat auch immer wer was zu meckern gehabt. Dem einen war es zu früh, dem anderen zu spät, einer konnte keinen Urlaub nehmen.... Klar, daß man nicht alle unter einen Hut bekommt. Da ich aber sonst super zufrieden war, habe ich es mir irgendwie eingerichtet. Tja.........und den Kindergarten zahlt man ja auch durch. Ferien hin, Urlaub und Schließzeiten her. Und Du kriegst ja wohl auch bezahlten Urlaub. Warum also nicht Deine Tagesmutter ? Gruß Karen
guten morgen, warum sollte einer tamu kein urlaub zustehen? ich arbeite selbst als tamu und du wirst lachen, ich habe vertraglich 25 tage urlaub - bezahlt!! und wenn ich krank bin, bekomm ich trotzdem mein geld. allerdings kann ich den eltern auch eine vertretung bieten, die sie nicht bezahlen müssen - essensgeld, klar, aber das würde bei mir auch anfallen für tage, an denen die kinder da sind. eigentlich versteh ich deine frage auch nicht. deine tamu erholt sich im urlaub, was auch deinen kindern zugute kommt und urlaub steht jedem menschen zu, oder? lg doreen
im Prinzip finde ich bezahlten Urlaub in Ordnung - alle Angestellten haben ihn. Nicht in Ordnung ist aber, dass dieser Urlaub nicht in Absprache geregelt wird. Wenn sie auf die durchbezahlten 5Wochen im Sommer besteht, dann ist das sehr einseitig. Noch einseitiger wird es, wenn Ihr zusätzlich in Euren Urlaubszeiten auch durchbezahlen müsst. Wie gesagt: 5-6 Wochen würde ich auch immer bezahlen, aber dann muss die Lage in gegenseitiger Absprache sein. Unserem Au pair bezahle ich auch immer mehr durch, weil die Kinder mehr als 6 Wochen im Jahr verreist sind, aber da legen wir die Lage des Urlaubs weitgehend fest - klar dass wir Wünsche zu berücksichtigen versuchen. Beides finde ich geht nicht: Urlaub selbst festlegen und dann noch durchbezahlen lassen. Verglichen mit einem arbeitnehmer wäre das dann eher eine unbezahlte Freistellung. Gruß Tina PS: Guch doch mal auf www.laufstall.de. Da findest Du vielleicht mehr darüber.
Hallo, das ist alles Vereinbarungssache. Ich hatte vorher eine 4 Wochen Urlaub, 2 Wochen Krankheit und bei 1 wöchiger Vorababmeldung halbierte Kosten. Das hat allerdings nicht geklappt, sie ist mir abgesprungen. Dann habe ich eine neue TAMU gesucht und jetzt habe ich bei Urlaub und Abmeldung keine Kosten. Bei Krankheit 1 Woche im Jahr. Diese Dame hat eienen offiziellen Vertrag mit dem Jugendamt mit mir. Und ich bin froh sie zu haben, mein Sohn liebt sie.... Über solche Dinge sollte man sich ruhig unterhalten. Grüße Anke
Hi, eine Tagesmutter arbeitet selbstständig und weiß das von vornherein sehr wohl. Als Selbstständiger bekommt man kein Urlaubsgeld, etc. und muß sämtliche Kosten (zusätzlich KK, Altersversorgung, jedes Blatt Papier, Steuern, usw.) selbst tragen, was durchaus ärgerlich ist. Folglich verdient man vordergründig oft mehr. Nach Abzug sämtlicher Kosten bleibt einem häufig gerade `mal der Satz einer Putzfrau. Ein Vergleich mit einem Angestelltenverhältnis funktioniert schon alleine deshalb nicht, weil die Angestellten, die von einer selbstständigen Dienstleistung profitieren wollen in den meisten Fällen (eigene Erfahrung) schlimmere Sklaventreiber sind als deren eigene "böse" Chefs... (ärgert mich immer wieder maßlos) und von gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die Selbstständigen keineswegs zugestanden werden. Man kann allerdings Urlaubsregelungen vertraglich im Vorfeld festhalten, was v.a. dann sinnvoll ist, wenn man so wenig verdient wie Tagesmütter. Wobei man allerdings auch die jeweilige Situation sehen muß, d.h. hat diejenige einen fachlichen Hintergrund (z.B. Erzieherin), betreut sie mehrere Kinder (ich kenne eine, Erzieherin, die etwa sieben Kinder betreut - bringt dann doch tüchtig Kohle), ist sie flexibel und fuchst nicht um jede Minute, bin ich mit der Verköstigung zufrieden, usw. Ich persönlich würde - selbst Freiberuflerin - eher mehr pro Betreuungseinheit bezahlen als doppelte Kosten für Krankheits- und Ferientage zu übernehmen, die zahlt mir nämlich auch keiner. Der Vergleich mit dem Kindergarten paßt - bei unserem zumindest - nicht, weil bei uns die Kinder immer gebracht werden können, d.h. die Ferienregelungen werden von den Eltern freiwillig wahrgenommen. LG Fiammetta
Hallo, unsere Kinderfrau hat natürlich auch bezahlten Urlaub- 4 Wochen im Jahr. Dieser wird allerdings in Absprache genommen, sie kann nicht einfach bestimmen, wann sie den nehmen möchte. Das ist bei uns aber noch nie ein Problem gewesen, da ihre Kinder schon erwachsen sind und sie nur unseren Sohn betreut und deshalb ziemlich flexibel ist. Meist möchte sie gar keinen Urlaub sondern bekommt ihn entweder ausgezahlt, oder wenn wir Urlaub machen nimmt sie dann auch ihren. LG Stephanie
Habt Ihr keinen Vertag? Darin müsste das ja stehen. Oder schließt Ihr den gerade erst ab?
Hi, unsere Tamu hat 6 Wochen bezahlten Urlaub komplett in den Ferienzeiten (1 Wo Ostern, 3 Wo Sommer, 1 Wo Herbst, 1 Wo Weihnachten). Natürlich zahlen wir auch, wenn wir unsere Kleine nicht bringen bzw. sie (Tamu oder Kind) krank sind. Dafür hat sie einen günstigen Stundensatz und ich sehe das so, dass wenn wir die Kleine nicht bringen, kann sie ja kein anderes Kind dafür betreuen - also unser Problem. Die Urlaubszeiten müssen so festgelegt werden, weil es ja auch andere Eltern gibt und wenn alle es frei vereinbaren wollen, kann sie ja nie in den Urlaub fahren... Zum Glück ist meine Tamu praktisch nie krank (in 2 Jahren einmal) und wir können unsere Kleine auch mal außer der Reihe bringen (ohne extra Bezahlung, kommt aber selten vor). Wir sind sehr zufrieden, demnächst kommt unsere Zweite auch dort hin (ist noch im Bauch ;-)) Wichtig ist das Bauchgefühl, alles andere lässt sich regeln. Bei mir im Betrieb habe ich einfach angekündigt, dass ich Urlaub in den Ferienzeiten brauche, da ich sonst keine Kinderbetreuung habe. Mein Urlaub steht also 100% fest am Anfang des Jahres und bisher gab es da keine Diskussionen. Die Eltern von schulpflichtigen Kindern sins ja eher flexibel als ich! Viele Grüße aus dem Norden!
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