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Betreuung krankes Kind

Betreuung krankes Kind

2010Zwillingsmama

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Hallo, kennt sich jemand hier aus mit den gesetzlichen Bestimmungen? Wie viele Tage darf ich im Jahr fehlen, um ein krankes Kind zu betreuen? Und sind das bei zwei Kindern mehr (doppelt so viele wohl nicht)? Ich muss dieses doofe KK-Formular ausfüllen... von wegen: wie viele Tage Anspruch beim Arbeitgeber... Meine Chefin meinte nur, ich solle mal schauen, das gesetzlich vorgeschriebene halt... und jetzt stehe ich da!!! Könnt ihr mir helfen?


Trini

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Antwort auf Beitrag von 2010Zwillingsmama

sind es pro Kind und Elternteil je 10 Tage. Dabei können die Tage z.B. auch von Vater auf Mutter übertragen werden. Du bekommst dann eine unbezahlte Freistellung vom AG und die Kasse zahlt Dir den Verdienstausfall. Manche AG geben auch ein paar Tage bezalht frei - das ist aber NICHT gesetzlich vorgeschrieben. Insofern solltest du da 0 einsetzen Trini


GuertlMa

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Antwort auf Beitrag von 2010Zwillingsmama

Ich kann die Informationen meiner Vorschreiberin nur bestätigen: Im Angestelltenverhältnis also bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (bei Beamten ist es wieder anders) stehen einem 10 Tage pro Kind, pro Elternteil und pro Jahr zu. Mein Mann ist selbständig und seine Krankenversicherung sah das für selbständige bisher nicht vor. Er hat daher keine 10 Tage. Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, kann man sich die Tage aber auch gegenseitig übertragen, so dass man pro Kind 20 Krankentage im Jahr hat, für die die Krankenversicherung einem Krankentagegeld zahlt. LG