Elternforum Baby und Job

Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Tinka2011

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Hallo Mädels, ich mal eine Frage und zwar habe ich nach der Geburt meines Sohnes angefangen im Nachtdienst zu arbeiten. Das heißt ich arbeite nur im Nachtdienst im Krankenhaus auf einer gynäkologischen, hno, und wöchnerinnen. Jetzt bin ich wieder schwanger in der 6. Ssw. Meint ihr ich kann weiter arbeiten oder bekommt man ein beschäftigungsverbot?


Loraley

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Antwort auf Beitrag von Tinka2011

Sobald du deinem Vorgesetzten meldest, daß Du schwanger bist, darfst du nicht mehr nachts arbeiten. Vermutlich wirst du bis zum Mutterschutz im Tagdienst eingesetzt.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Tinka2011

Hallo, sobald du deinem AG meldest, das du schwanger bist, darf dich dieser nicht mehr Nachts arbeiten lassen. Er er darf dich nur noch zwischen 6.00 Uhr und 20 Uhr beschäftigen. Beschäftigungsverbot gibt es in der Regel keines - du kannst ja tagsüber arbeiten, in der Pflege gibt es nicht generell ein Beschäftigungsverbot, die normalen pflegerischen Tätigkeiten sind in der Schwangerschaft kein Problem - individuelle sind möglich, wenn z.B. Blutungen oder so bestehen. Gruß Dhana