Fylkir
Hallo und allen einen guten Tag, ich bin aktuell in der 20. Schwangerschaftwoche und es sieht so aus als müsste ich mich wirklich ins Beschäftigungsverbot gegeben. Ich wollte es die ganze Zeit noch nicht wahr haben, hab aber jetzt schon relativ viele noch vorhandene Überstunden nutzen müssen um frei machen zu können. Mein Problem ist, dass ich von September bis einschließlich Januar Krankengeld bezogen habe wegen eines Bandscheibenvorfalls. Jetzt soll mir ein Beschäftigungsverbot erteilt werden. Der Berechnungszeitraum läge somit genau in dem Zeitraum des Krankengeldbezugs. Wie ist hier somit die Berechnung des fortzuzahlenden Entgeldes? Viele liebe Grüße
Bei einem BV bekommt man das, was man verdient wen man arbeiten würde. Der Durchschnitt von 3 Monaten vor der Schwangerschaft gilt nur dann wenn man wechselnde Bezüge hat wegen Schichtarbeit / Nachtarbeit. Ein BV gibt es aber nur bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden. Wenn du Rückenprobleme hast wegen dem Bandscheibenvorfall die auch ohne Schwangerschaft da wären kommt rechtlich nur eine Krankschreibung in Frage.
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege